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Was darf man aus dem Wald mitnehmen?

Der Waldspaziergang verleitet zum Sammeln von Kräutern, Blumen oder anderen Dingen, die der Wald zu bieten hat. Aber was darf man eigentlich alles auch dem Wald mitnehmen?

  • Was man aus dem Wald mitnehmen darf, regelt das Landeswaldgesetz. Das Wichtigste dazu finden Sie hier im Überblick.Foto: Tsn52 / Shutterstock.com

    Was man aus dem Wald mitnehmen darf, regelt das Landeswaldgesetz. Das Wichtigste dazu finden Sie hier im Überblick.Foto: Tsn52 / Shutterstock.com

Der Wald bietet einige Dinge, die der eine oder andere gerne mit nach Hause nehmen möchte. Ob Pilze, Blumen, Beeren oder Dekomaterial - im Wald finden sich vielerlei Schätze. Allerdings gibt es hier gewisse Regeln, was mit nach Hause genommen werden darf und was nicht.

Was darf man aus dem Wald mitnehmen?

Da Wälder mit ihren empfindlichen Ökosystemen eine wichtige Rolle für die Umwelt und das Klima spielen, ist ein nachhaltiger Umgang mit ihnen wichtig. Hierfür gibt es in Deutschland das Landeswaldgesetz (1). Prinzipiell gehört alles, was sich in Wäldern befindet dem Besitzer. Das können das Land, die jeweilige Gemeinde oder auch Privatpersonen sein.

Die sogenannte Handstraußregelung, die sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (§39 BNatSchG) und dem Landeswaldgesetz (2, 3) ergibt, stellt eine eng begrenzte Ausnahme für die Entnahme aus dem Wald dar. Hiernach darf sich jeder geringe Mengen bestimmter Dinge für den eigenen Bedarf aus dem Wald aneignen. Genau definiert sind die Mengen allerdings nicht. Bei Wildblumen und Gräsern sollte die Menge nicht größer als ein Handstrauß sein. Aus dem Wald mitgenommen werden dürfen unter anderem:

Wer diese oder ähnliche Dinge aus dem Wald mitnehmen möchte, muss darauf achten, dass sie "pfleglich entnommen" werden. Bei der Menge ist der gemeinsame Nenner "für den eigenen Bedarf" und "in geringen Mengen". So ist es auch verboten, im Wald gesammelte Dinge weiterzuverkaufen. Genaue Gewichtsgrenzen fehlen allerdings in Deutschland. Je nach Region gilt zum Beispiel bei Pilzen als geringe Menge, was für ein bis zwei Mahlzeiten für den familiären Bedarf ausreicht (4).

Was darf man nicht aus dem Wald mitnehmen?

Neben den geringen Mengen für den eigenen Bedarf sind bestimmte Dinge allerdings gänzlich tabu. Nicht aus dem Wald mitgenommen werden dürfen zum Beispiel:

Holzsammelschein

Eine Möglichkeit, um größere Mengen Holz aus dem Wald zu sammeln, sind Holzsammelscheine, welche von den zuständigen Förstern ausgestellt werden können (5). Die Bestimmungen und Preise variieren je nach Region. In der Regel wird eine kleine Gebühr für den Sammelschein fällig und ein Preis pro Raummeter Holz (je nach Holzart und Menge) festgelegt. Für die Ausstellung der Sammelscheine ist oft ein Motorsägenschein und die entsprechende Schutzausrüstung Voraussetzung (6). Das gesammelte Holz wird am Forststraßenrand gestapelt und anschließend vom Förster begutachtet und gemessen. Erst dann darf es abgefahren werden.

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