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Was bedeutet die Alarmstufe für den Einzelhandel?

Mit steigender Auslastung der Intensivbettenbelegung durch Covid-19-Patient*innen wird die Alarmstufe in Baden-Württemberg immer wahrscheinlicher. Was dies für den Einzelhandel bedeutet, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

  • Foto: Bihlmayer Fotografie / Shutterstock.com

    Foto: Bihlmayer Fotografie / Shutterstock.com

Seit der Corona-Verordnung vom 16. September gilt in Baden-Württemberg ein Dreistufen-Warnsystem (1) zur Eindämmung der Pandemie. Für die jeweilige Stufe des Warnsystems, welches sich in Basisstufe, Warnstufe und Alarmstufe aufteilt, sind die Hospitalisierungsrate und die Intensivbettenbelegung des Landes ausschlaggebend. Für jede höhere Stufe gelten in den Bereichen des öffentlichen Lebens zusätzliche Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Momentan befindet sich Baden-Württemberg in der zweiten Stufe (Warnstufe). Bei dem aktuellen Trend der stetig steigenden Zahlen ist demnächst auch ein Wechsel in die Alarmstufe möglich, aber was bedeutet dies für den Einzelhandel?

3G-Regel im Einzelhandel in der Alarmstufe

Für die meisten Bereiche des öffentlichen Lebens bedeutet die Alarmstufe in Baden-Württemberg deutliche Einschränkungen für Ungeimpfte. Im Einzelhandel bleiben die Maßnahmen allerdings vergleichsweise locker. Während im Großteil aller Lebensbereiche in der Alarmstufe die 2G-Regel gilt, ist im Einzelhandel ein 3G-Nachweis (genesen, getestet oder geimpft) für den Besuch der Geschäfte (auch Flohmärkte) ausreichend. Für Ungeimpfte ist hier ein negatives Schnelltest-Ergebnis ausreichend. Ein PCR-Test ist keine Pflicht.

Gesonderte Regelung in Supermärkten - Kein Nachweis erforderlich

Für den Besuch in Geschäften, die der Grundversorgung angehören, gelten neben der Maskenpflicht (min. medizinische Maske) und den allgemeinen Hygieneregeln keine weiteren Maßnahmen. Somit ist für Tankstellen, Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Märkte im Freien und Liefer- und Abholangebote kein 3G-Nachweis nötig.

2G-Option im Einzelhandel

Mit der Anpassung der Corona-Verordnung vom 15. Oktober 2021(2,3) wurde auch ein 2G-Optionsmodell (geimpft oder genesen) eingeführt, welches den Betrieben zusätzliche Freiheiten, wie zum Beispiel das Entfallen der Maskenpflicht und Personenobergrenzen in der Basisstufe ermöglicht. Da das 2G-Optionsmodell grundsätzlich in allen Lebensbereichen möglich ist, können auch Einzelhändler davon Gebrauch machen. Es ist somit zwar nicht auszuschließen, dass einzelne Geschäfte von der 2G-Option Gebrauch machen(4), aber eine solche Begrenzung ist aus Praktikabilitätsgründen auch in der Alarmstufe in der Breite nicht zu erwarten, wie die vergangenen Wochen seit der Einführung des Modells gezeigt haben.

Ab wann gilt die Alarmstufe?

In Baden-Württemberg sind Intensivbettenbelegung und Hospitalisierungsrate ausschlaggebend für den Wechsel der Stufe im Warnsystem. Die Alarmstufe wird ausgerufen, sobald die Intensivbettenbelegung durch COVID-19-Patient*innen an zwei Werktagen in Folge über einem Wert von 390 liegt oder die Hospitalisierungsrate an fünf Werktagen in Folge einen Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet.

Aktuell befindet sich Baden-Württemberg noch in der Warnstufe (zweite Stufe). Die aktuelle Intensivbettenbelegung des Landes finden Sie hier. Die aktuelle Hospitalisierungsrate finden Sie hier.

 

Lesen Sie jetzt hier weiter:

Hospitalisierungsrate und Intensivbettenbelegung - Alle Bundesländer Alle Regeln der Alarmstufe in Baden-Württemberg im Überblick

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