„Was genau ist eine Sperrminorität?“, fragen sich aktuell viele Wählerinnen und Wähler, nicht nur in Ostdeutschland. Die Sperrminorität der AfD in Sachsen und Thüringen – und möglicherweise künftig auch in Brandenburg – bezieht sich auf die Situation, in der die Alternative für Deutschland (AfD) in den Landesparlamenten dieser Bundesländer über genügend Sitze verfügt, um Entscheidungen zu blockieren, die eine qualifizierte Mehrheit erfordern.
Sperrminorität und 2/3-Mehrheit
Konkret bedeutet das, dass die AfD mehr als ein Drittel der Sitze innehat und somit Beschlüsse verhindern kann, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigen – wie beispielsweise die Wahl von Verfassungsrichtern oder Änderungen der Landesverfassung.
Diese Sperrminorität hat jedoch fast keinen Einfluss auf die Regierungsbildung oder die allgemeine Richtung der Landespolitik. Sie betrifft ausschließlich bestimmte parlamentarische Prozesse und technische Fragen, bei denen eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist. Das Thema der (bröckelnden?) „Brandmauer gegen die AfD“ hat somit politisch mehr Relevanz als die „Sperrminorität“.
Sperrminorität und ihre Bedeutung
Sperrminorität vs. Minderheitsregierung
Die AfD kann durch ihre Sperrminorität also bestimmte Entscheidungen blockieren, aber sie kann nicht allein die Regierung bilden, Regierungsentscheidungen bestimmen oder die Wahl von Ministerpräsidenten blockieren. Die Regierungsbildung erfolgt in der Regel durch Koalitionen von Parteien, die zusammen eine absolute Mehrheit erreichen oder zumindest toleriert werden (Minderheitsregierung) – unabhängig von der „Sperrminorität“ einer einzelnen Partei.

