Wissen

Vorsicht, Erbengemeinschaft!

In vier von fünf Fällen erbt nicht einer allein, sondern zusammen mit anderen Familienmitgliedern. Solche Erbengemeinschaften sind konfliktbehaftet – und sollten zeitnah aufgelöst werden. Schon der Erblasser kann dazu beitragen, langwierigen Auseinandersetzungen vorzubeugen.

  • „Willkommen in der eiskalten Welt der Erbengemeinschaft, in der jeder noch so billige Psychotrick erlaubt  ist“,  sagt Erben-Experte Manfred Gabler.Foto: /Beeeboys

    „Willkommen in der eiskalten Welt der Erbengemeinschaft, in der jeder noch so billige Psychotrick erlaubt ist“, sagt Erben-Experte Manfred Gabler.Foto: /Beeeboys

Als die Frau von Wilfried R. unheilbar an Krebs erkrankte, traf sie eine folgenschwere Entscheidung: Nicht Wilfried R. sollte ihren Anteil an dem Einfamilienhaus erben, das die Familie gemeinsam bewohnte, sondern die beiden Töchter – so schrieb sie es kurz vor ihrem Tod in ihr Testament. Für…

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