Hunde sind für die meisten Besitzer ein wichtiger Teil der Familie. Neben dem Zeitaufwand müssen Hundehalter auch die Kosten für die Gesundheit der Vierbeiner im Blick behalten. Etwa 100 bis 150 Euro betragen die jährlichen Kosten für den Tierarzt bei Hunden. Wie viel Geld Tierärzte für ihre Leistungen berechnen dürfen, regelt die Gebührenordnung für Tierärzte (kurz GOT).
Überfällige Anpassung der GOT
Ab dem 22. November gibt die GOT einen neuen Gebührenrahmen und damit deutliche Erhöhungen der Tierarztkosten vor. Eine umfassende Änderung war allerdings längst überfällig (1), da es seit 1999 keine größeren Anpassungen gab. Ziel der Anpassung ist vor allem die Kostendeckung der Leistungen der Tierärzte.
Basis der neuen Gebühren sind die Ergebnisse einer im Jahr 2020 durchgeführten Studie. Ein kleiner Trost für Hundebesitzer ist daher, dass die aktuell hohe Inflationsrate nicht berücksichtigt wurde.
Tierarztkosten für Hunde ab November
Tierarztkosten richten sich auch bei Hunden nach der Behandlung und dem Aufwand, weshalb sie sehr unterschiedlich ausfallen können. Die Gebührentabelle der GOT gibt die Gebühr für einen einfachen Satz vor. Die Obergrenze für Tierärzte liegt dabei beim dreifachen Satz. Welche Satzhöhe berechnet wird, hängt nach §2 GOT von folgenden Faktoren ab:
Bei begründeten Einzelfällen kann das dreifache eines Satzes auch überschritten werden. Dies muss allerdings vor dem Erbringen der Leistung in Textform vereinbart werden. Für die wichtigsten Tierarztleistungen bei Hunden gelten nun folgende Preise (2):

