Überall in Deutschland kommt es derzeit zu Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen. Viele Bundesländer setzen bei zu hohen Hospitalisierungsinzidenzen daher auf ein 2G-Modell. Das bedeutet, dass nur noch Geimpfte und Genesene zu vielen Bereichen des öffentlichen Lebens Zugang haben. Neben vielen anderen Branchen betrifft das auch die Veranstaltungsbranche. Doch was ist nun mit gebuchten Theatertickets oder Konzertkarten, wenn man nicht geimpft ist? Wir haben bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nachgefragt.
Rückgaberecht bei 2G für Ungeimpfte
Wie die Verbraucherzentrale unserer Zeitung mitgeteilt hat, berechtigt die Einführung der 2G-Regelung ungeimpfte Ticketbesitzer zur Rückgabe. Denn die Veranstaltung kann zwar stattfinden, doch ungeimpfte Besucher sind nicht zugelassen. Insofern kann der Veranstalter seinen Teil des Kaufvertrages von Konzertkarten nicht einhalten und muss die Kosten für Tickets erstatten. Viele Veranstalter haben daher schon jetzt Informationen zum Rückgabeprozess auf ihren Webseiten bereitgestellt. Bei Fragen zum Ablauf der Stornierung sollte man sich direkt an die Veranstalter wenden.

