Noch betreffen abgelaufene Impfzertifikate nur wenige Menschen in Deutschland, doch das könnte sich bald ändern. Spätestens Ende des zweiten Quartals 2022 werden viele Grundimmunisierungen ihr technisches Ablaufdatum überschreiten. Was dann?
Ablaufdatum nur technisch
Bislang heißt es von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums, das Ablaufdatum der Impfungen sei aus technischen Gründen notwendig und betreffe nur die Gültigkeit innerhalb der Corona-Warn-App und der CovPass-App. Der Impfschutz dagegen erlösche nicht mit dem Ablaufdatum des Zertifikats. Demnach würde man auch nach der Jahresfrist noch als vollständig geimpft gelten.
Das Problem dabei ist aber der Nachweis der Impfung. Denn in vielen Bundesländern ist der Impfnachweis nur noch mit den Apps möglich, um gefälschten Impfpässen vorzubeugen. So würde man zwar als geimpft gelten, könnte diesen Status aber nicht nachweisen. Eine europaweit einheitliche Lösung für dieses Problem soll laut Bundesgesundheitsministerium spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2022 nachgereicht werden. Wie diese im Detail aussehen soll, ist noch nicht bekannt.
Was ist, wenn meine Impfung schon abgelaufen ist?
Sollte das technische Ablaufdatum der Impfung bereits überschritten worden sein, können Betroffene sich weiterhin mit dem gelben Impfheft ausweisen. Ist das aufgrund der Corona-Verordnung in einem Bundesland nicht möglich, bleibt ihnen derzeit nichts anderes übrig als sich boostern zu lassen. Für die Boosterimpfung ist bislang keine Gültigkeitsdauer festgelegt.
Ausnahmen im EU-Ausland
Unabhängig von dem technischen Ablaufdatum der Impfzertifikate von 12 Monaten in Deutschland gilt für Reisen innerhalb der EU mittlerweile eine Gültigkeit von 270 Tagen für die Grundimmunisierung. Das heißt, bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb Europas darf die Grundimmunisierung nicht länger als 270 Tage zurückliegen. Allerdings erlauben viele Staaten auch weiterhin die Einreise mit einem gültigen Testzertifikat. Innerhalb des Landes kann das abgelaufene Impfzertifikat jedoch zu Einschränkungen führen. Davon unberührt bleibt die Boosterimpfung, da für diese bislang kein befristeter Anerkennungszeitraum festgelegt worden ist. Damit ist sie bis auf Weiteres unbegrenzt gültig.

