Für Bezieher von Bürgergeld ergeben sich ab Juli einige Erleichterungen. So steigen beispielsweise die Freibeträge für Erwerbstätige. Sie dürfen künftig bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten. Für junge Menschen gilt bei einem Schüler- oder Studentenjob eine Obergrenze von 520 Euro. Gleichzeitig werden auch die Weiterbildungsmöglichkeiten ausgeweitet.
Der Bürgergeld Regelsatz gilt als eines der Kernelemente des Bürgergeldes. „Er umfasst die Kosten für die allgemeinen Bedürfnisse des täglichen Lebens, wie insbesondere Ernährung, Kleidung, Hausrat und Strom für den Haushalt“, heißt es auf der offiziellen Webseite zum Bürgergeld.
Die Regelsätze im Überblick
Ehe, Kinder und Co. Wie viel Geld auf dem Konto landet, ist von einigen Faktoren abhängig. Um den eigenen Regelsatz auszurechnen, stellt die offizielle Bürgergeld-Seite hier einen Regelsatz-Rechner zur Verfügung. Die aktuellen Regelsätze im Überblick sind folgende:
502 Euro – für eine alleinstehende Person
451 Euro – für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
420 Euro – für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
348 Euro – für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
318 Euro – für Kinder bis einschließlich 5 Jahren

