Wenn Sie die Energiepauschale (EPP) noch nicht erhalten haben, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Der Anspruch auf die Energiepauschale besteht, wenn Sie das gesamte Jahr 2022 (oder auch nur einen Teil des Jahres) in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten, also unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Zudem müssen Sie im Jahr 2022 Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten beziehen:
Sollten Sie in Deutschland leben, aber für einen Arbeitgeber im Ausland arbeiten, haben Sie zwar ebenfalls Anspruch auf die EPP, doch wird diese nicht mit dem Lohn ausgezahlt. In diesem Fall müssen Sie sich das Geld über die Abgabe einer Steuererklärung holen. Mehr dazu unten.
Weitere Gründe, warum das Geld noch nicht da ist
Wenn Sie Rentner oder Student sind und keiner Nebentätigkeit nachgehen, müssen Sie sich noch etwas gedulden. Rentner erhalten das Geld am 01. Dezember über die Rentenzahlstellen. Studenten müssen vermutlich bis ins nächste Jahr warten, da die Details der Auszahlung noch nicht endgültig geregelt sind. Ansonsten haben Sie vielleicht bislang keine EPP erhalten, weil einer der folgenden Gründe auf Sie zutrifft:
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Wie erhalte ich die Energiepauschale über die Steuererklärung?
Im Prinzip müssen Sie lediglich eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob ein Anspruch auf die Energiepauschale besteht. Wer die Energiepauschale nicht über den Arbeitgeber bzw. über eine Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung zum 10. September 2022 erhalten hat und anspruchsberechtigt ist, erhält die Energiepauschale über die Steuerrückerstattung. Ein gesonderter Antrag muss dazu nicht gestellt werden.

