Corona-Tests sind laut der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg nur begrenzt gültig. Antigen-Schnelltests besitzen demnach eine Gültigkeit von 24 Stunden, während PCR-Tests 48 Stunden als Nachweis verwendet werden können.
Diese Aussage ist jedoch etwas verwirrend. Denn angenommen, man möchte um 18…

