Laut Gesetz müssen alle wahlberechtigten Bürger in Deutschland spätestens am 21. Tag vor der Wahl die Wahlbenachrichtigung erhalten. Für die Bundestagswahl 2025 war der Stichtag der 3. Februar. Wer die Wahlbenachrichtigung bis heute nicht erhalten hat, sollte dringend handeln. Es könnte sein, dass Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder dass die Benachrichtigung bei der Zustellung verloren gegangen ist.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten: Was jetzt?
Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, gehen Sie folgendermaßen vor:
Zusammenfassung
Falls Ihre Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl 2025 noch nicht eingetroffen ist, sollten Sie sich umgehend an Ihre Gemeinde wenden. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen zum weiteren Vorgehen. Denken Sie daran, dass Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung mit einem gültigen Ausweisdokument Ihre Stimme abgeben können.

