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Heizkostenzuschuss online beantragen: So geht’s

Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Heizkostenzuschuss für 2022 für Baden-Württemberg online beantragen.

  • So erhalten Sie den Zuschuss.Foto: Racamani / shutterstock.com

    So erhalten Sie den Zuschuss.Foto: Racamani / shutterstock.com

Ab dem 8. Mai 2023 können private Haushalte in Baden-Württemberg, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks heizen und im Zeitraum von Januar bis Dezember 2022 eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen (siehe unten) von 2021 hatten, rückwirkend eine Härtefallhilfe beantragen. Die Anträge können über ein Online-Portal gestellt werden, das ab dem 8. Mai 2023 verfügbar ist. Mieter, die über eine Zentralheizung versorgt werden, sind nicht antragsberechtigt. Hier muss der Vermieter für sie aktiv werden. Der Heizkostenzuschuss ist nicht zu verwechseln mit den Härtefallhilfen „Energie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg“ oder dem Heizkostenzuschuss II.

So beantragt man die Hilfe

Zunächst einmal sollten Sie sichergehen, dass Sie die notwendigen Nachweise haben. Laut dem Umweltministerium Baden-Württemberg reichen dafür Rechnungen, Kontoauszüge oder sonstige Belege über Zahlungen für die jeweiligen Brennstoffe. Anschließend gehen Sie wie folgt vor:

Hinweis: Falls Sie die Hilfe als Unternehmen beantragen, müssen Sie zusätzlich eine Firmenakte anlegen, um eine Vertretungsbefugnisnummer zu erhalten.

So hoch sind die Referenzpreise für 2021

Wie hoch ist die Erstattung?

Die Höhe der Erstattung kann variieren. Ob Sie eine Erstattung erhalten und wie hoch diese wahrscheinlich ausfällt, können Sie mit dem Brennstoffhilfe-Rechner ermitteln. Es gibt jedoch sowohl eine Unter- als auch eine Obergrenze für Auszahlungen. So können Haushalte erst ab einem Erstattungsbetrag von 100 Euro eine Auszahlung erhalten. Der Maximalbetrag liegt bei 2.000 Euro pro Haushalt.

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