Aufgrund der hohen Infektionszahlen befinden sich immer mehr Menschen in Quarantäne. Immerhin kann man sich seit Januar vorzeitig freitesten. Das ist ab Tag 7 der Quarantäne möglich, wenn keine Symptome in den letzten beiden Tagen aufgetreten sind. Zum Testen darf man die Quarantäne unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln dann auch kurzzeitig verlassen. Wichtig dabei ist, möglichst auf öffentliche Verkehrsmittel zu verzichten und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die wichtigste Frage aber lautet:
Reicht ein Schnelltest zum Freitesten?
Tatsächlich reicht zum Freitesten ein überwachter Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder Apotheke aus. Es besteht keine PCR-Testpflicht, zumal diese durch die Priorisierung in der neuen Corona-Testverordnung ohnehin nur noch zur Feststellung von Erstinfektionen eingesetzt werden sollen. Davon unberührt bleiben natürlich kostenpflichtige Angebote für Selbstzahler, doch zum Freitesten reicht ein kostenloser Antigentest. Selbsttests für Zuhause dagegen können nicht für die Freitestung verwendet werden.
Testergebnis aufbewahren
Falls das Testergebnis negativ ist, dürfen Sie die Quarantäne beenden. Allerdings sollten Sie das negative Testergebnis nicht sofort entsorgen oder vom Smartphone löschen. Dieses sollte noch bis zum Ablauf der 10 Tage mitgeführt werden, um es bei Bedarf den Behörden zeigen zu können.
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