Fahren ohne Führerschein ab April erlaubt – stimmt das?
In sozialen Medien und WhatsApp-Gruppen kursiert aktuell die Behauptung, ab April sei das Autofahren in Deutschland auch ohne Führerschein erlaubt. Schnell ist dabei der Eindruck entstanden, die Fahrerlaubnis sei künftig überflüssig. Doch so einfach ist es nicht. Zwar gibt es tatsächlich eine relevante Änderung, aber sie betrifft nicht das grundsätzliche Recht, ein Auto zu führen – sondern die Art und Weise, wie die Fahrerlaubnis nachgewiesen werden kann.
Fahren ohne Führerschein ab April erlaubt: Das steckt wirklich dahinter
Hinter dem vermeintlichen „Führerschein-Freifahrtschein“ steckt ein digitaler Wandel. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr startet ab April 2025 einen Pilottest für den digitalen Führerschein und Fahrzeugschein. In dieser Testphase können ausgewählte Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Fahrerlaubnis auf dem Smartphone nachweisen – mittels einer speziellen App. Rund 2.500 Menschen sollen daran teilnehmen. Wichtig: Die Fahrerlaubnis selbst muss weiterhin vorhanden sein. Und auch das physische Dokument muss je nach Region noch mitgeführt werden, da nicht alle Polizeibehörden über den Test informiert sind.
Digitaler Führerschein: Das ist geplant
Der digitale Führerschein ist Teil einer umfassenderen Digitalisierungsstrategie, die unter anderem auch auf EU-Ebene vorangetrieben wird. Perspektivisch sollen Führerscheine über die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) gespeichert werden – ein einheitliches digitales Ausweisdokument für die gesamte EU. In Deutschland sorgt nun eine Ausnahmeverordnung dafür, dass der digitale Führerschein bereits jetzt in einem Testbetrieb erprobt werden kann. Wer daran teilnimmt, kann bei einer Kontrolle das Smartphone zücken, statt nach dem Führerschein im Portemonnaie zu suchen.
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Wie sind die Regeln bislang?
Grundsätzlich gilt laut Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 4 Abs. 2 FeV), dass Autofahrer bei jeder Fahrt einen gültigen Führerschein mitführen müssen. Wer den Führerschein vergessen hat, muss mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Wer hingegen gar keine Fahrerlaubnis besitzt, begeht eine Straftat (§ 21 StVG), die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Der Begriff „Fahren ohne Führerschein“ ist daher missverständlich – es macht rechtlich einen großen Unterschied, ob man die Fahrerlaubnis nicht dabeihat oder sie einem gar nicht zusteht.
Was gilt ab April für Otto Normalverbraucher?
Für die meisten Autofahrer ändert sich ab April 2025 zunächst nichts. Nur wer Teil des Pilotprojekts ist, darf den Führerschein digital vorzeigen – und sollte sicherheitshalber trotzdem das physische Dokument mitführen. Erst wenn die Testphase ausgewertet und die rechtlichen Grundlagen bundesweit angepasst sind, kann der digitale Führerschein zur neuen Norm werden. Das Ziel: mehr Komfort im Alltag und weniger Papierkram. Bis dahin gilt weiterhin: Führerschein nicht vergessen – zumindest noch nicht.
Die Formulierungen des Textes wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend von einer Redakteurin/einem Redakteur überprüft.

