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Essen im Lokal wird teurer und einheitliches Ladekabel kommt

Diverse Änderungen für Verbraucher und ihre Rechte gibt es im neuen Jahr. Unter anderem sollen einheitliche Ladekabel kommen, der Kinderreisepass wird abgeschafft und Opfer von Gewalttaten sollen besser entschädigt werden.

  • Ladekabel: Bald soll es nur noch einen Anschluss für alle Endgeräte geben.Foto: dpa/Mohssen Assanimoghaddam

    Ladekabel: Bald soll es nur noch einen Anschluss für alle Endgeräte geben.Foto: dpa/Mohssen Assanimoghaddam

Das Verbraucherrecht hält ab 2024 ebenfalls Neuerungen bereit, außerdem könnten Restaurantbesuche wieder teurer werden. Ein Überblick:

Essen in Restaurants wird teurer

Essengehen wird im kommenden Jahr wieder teurer. Der reduzierte Satz von sieben Prozent auf Speisen in Cafés und Restaurants, der wegen der Corona-Krise und der Folgen des Ukraine-Kriegs eingeführt worden war, läuft zum Jahresende aus und wird nicht verlängert. Dann steigt der Satz wieder auf 19 Prozent. Der Gaststättenverband Dehoga hat schon gewarnt, die Erhöhung werde wohl zumindest teilweise an die Kundinnen und Kunden weitergegeben.

Zuckergehalt auf Lebensmittelverpackungen

Bereits ab 31. Dezember 2023 gilt eine neue Berechnungsmethode für den Nutri-Score auf Lebensmitteln. Insbesondere die Vorgaben für den Gehalt von Zucker, Salz und Ballaststoffen werden strenger, wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilte. Bis Ende 2025 gilt eine Übergangsfrist für bereits deklarierte Produkte. Im Jahr 2024 auf den Markt gebrachte Lebensmittel müssen sofort mit dem neuen Score versehen werden.

Im Jahr 2020 war der für Hersteller freiwillige Nutri-Score offiziell eingeführt worden. Die fünfstufige Farb-Buchstabenkombination, die auf Verpackungen aufgedruckt wird, reicht von einem grünen A bis zum roten E. Die Bewertung ist beispielsweise ungünstig, wenn zu viele Fette, Zucker oder Salz in einem Lebensmittel enthalten sind.

Kinderreisepass wird abgeschafft

Für Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union konnten Kinder unter zwölf Jahren bisher den Kinderreisepass nutzen. Dieser ist günstiger als der reguläre Reisepass, dafür aber auch nicht biometrisch und nicht mit einem Chip ausgestattet. Damit ist bald Schluss: Neue Kinderreisepässe werden ab Januar nicht mehr ausgestellt, auch die Jüngsten brauchen dann einen eigenen elektronischen Reisepass. Schon ausgestellte Kinderreisepässe können aber bis zum Ablauf der Gültigkeit genutzt werden. 

Einheitliches Ladekabel

Der Ladestecker USB-C wird Ende 2024 innerhalb der gesamten Europäischen Union zum Standard für Smartphones, Tablets und andere Elektrogeräte. Derzeit werden vor allem noch drei Systeme verwendet: der Mikro-USB-Anschluss, die neuere Verbindung über USB-C sowie Lightning von Apple. Mit der Maßnahme soll Elektroschrott reduziert und der Umweltschutz gestärkt werden. 

Ab Januar sind auch Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten verpflichtet, auf die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten auch im Ausland zu achten. Konkret geht es um Kinderarbeit, Ausbeutung, Arbeitsschutz, aber auch umweltschützende Maßnahmen gegen Boden- und Gewässerverunreinigungen, wenn diese zu Menschenrechtsverletzungen führen. Bislang galten die Regeln für Firmen mit über 3000 Mitarbeitenden. 

Ab Februar gelten EU-weit strengere Vorgaben für Online-Dienste, Verkaufsplattformen und Suchmaschinen. Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll wettbewerbsschädliches Verhalten großer Internetfirmen in der EU unterbinden. Zudem sollen sich Nutzerinnen und Nutzer einfacher beschweren und illegale Inhalte melden können. Einige Regeln für große Internetkonzerne sind bereits seit August 2023 in Kraft. Unter dem Gesetz müssen die Unternehmen in der EU unter anderem Teile ihrer Algorithmen offenlegen und illegale Inhalte schneller von ihren Plattformen nehmen.

Bessere Ansprüche auf Entschädigung von Opfer von Gewalttaten

Zum 1. Januar wird das Recht auf soziale Entschädigung umfassend reformiert. Es richtete sich ursprünglich an Kriegsbeschädigte und ihre Hinterbliebenen. Demografiebedingt spielen mittlerweile jedoch Opfer von Gewalttaten, egal ob physischer oder psychischer Form, eine größere Rolle. Die neuen Regelungen sollen im neu geschaffenen Sozialgesetzbuch (SGB XIV) gebündelt werden. 

So soll es in Zukunft einfacher werden, Ansprüche zu erkennen und geltend zu machen. Außerdem wird der Kreis der Menschen erweitert, die Leistungen der sozialen Entschädigung erhalten können. Opfer von Gewalttaten werden unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus gleich behandelt. Schockschadensopfer, also Menschen, die nicht direkte Opfer, aber vom Miterleben der Tat beeinträchtigt sind, erhalten Leistungen, unabhängig davon, ob sie dem Opfer emotional nahe stehen oder nicht.

Mieter können Kabelanschluss frei wählen

Bisher war es meist so: Wer zur Miete wohnt, zahlt die Kosten für den Kabel-Fernsehanschluss mit, egal ob dieser genutzt wird oder nicht. Möglich wurde das durch das sogenannte Nebenkostenprivileg, dass Hauseigentümern erlaubte, die Kabelgebühren über die Nebenkosten an die Hausgemeinschaft weiterzugeben. Dieses Privileg hat die Politik bereits seit Dezember 2021 gestrichen, bis zum 30. Juni läuft eine Übergangsfrist. Danach können alle Mieterinnen und Mieter ihre Fernsehempfangsart frei wählen und, falls gewollt, auch einen eigenen Kabelvertrag abschließen. Verpflichtend ist das dann aber nicht mehr. 

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