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Energiepauschale für Studenten

Noch in diesem Winter sollen Studierende die 200 Euro Energiepauschale ausbezahlt bekommen. Lesen Sie hier, wie der aktuelle Stand ist.

  • Noch ist das Geld nicht bei den Studenten im Land angekommen.Foto: Wirestock Creators / shutterstock.com

    Noch ist das Geld nicht bei den Studenten im Land angekommen.Foto: Wirestock Creators / shutterstock.com

Viele Studenten in Deutschland fragen sich, wann die Energiepauschale in Höhe von 200 Euro endlich ausbezahlt wird. Wir haben nachfolgend alle Fakten zusammengefasst, die Stand heute über die Einmalzahlung bekannt sind.

Alle bekannten Infos zur Einmalzahlung

Wer das Geld bekommt: Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren und ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort hierzulande hatten, können die Einmalzahlung beantragen. Dies gilt auch für Promotionsstudierende, Studierende in einem dualen Studium, Teilzeitstudierende oder Studierende in einem Urlaubssemester. Nicht auszahlungsberechtigt sind Gasthörer.

Wo das Geld beantragt werden kann: Die 200 Euro können über die Webseite einmalzahlung200.de beantragt werden. Diese wurde am 27.01.2023 online genommen, ist aber noch nicht zugänglich.

Wie das Geld beantragt werden kann: Für die Beantragung der Energiepauschale für Studenten ist ein Nutzerkonto Bund (bund ID) notwendig. Dieses kann bereits jetzt über die Seite https://id.bund.de/de/eservice/konto/ erstellt werden. Dazu ist allerdings eine eID (neuer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, europäische eID) oder ein ELSTER Zertifikat notwendig.

Wann das Geld beantragt werden kann: Wann die Webseite einmalzahlung200.de freigeschaltet werden wird, ist noch nicht bekannt. Auch steht nicht fest, wie schnell die Auszahlung nach der Beantragung erfolgen wird. Vom Bundesministerium für Bildung und Forschung heißt es nur, man wolle mit der Auszahlung noch in diesem Winter starten. Theoretisch bedeutet das, man will das Geld spätestens bis zum 20. März überwiesen haben.

Wie die Energiepauschale versteuert wird: Laut Angaben des Bundesbildungsministeriums muss die Einmalzahlung über 200 Euro nicht versteuert werden. Auch fallen darauf keine Sozialabgaben an. Die 200 Euro sind zudem nicht pfändbar.

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