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Ein „Pech gehabt“ ist nicht gerecht

Die Kläger möglicher Impfschäden haben mit vielen juristischen Hürden zu kämpfen – das muss sich ändern.

  • Wer nach öffentlich empfohlenen Impfungen Schäden davonträgt, kann Entschädigungsansprüche geltend machen. Doch die juristischen Hürden sind hoch.Foto: dpa-tmn/Christin Klose

    Wer nach öffentlich empfohlenen Impfungen Schäden davonträgt, kann Entschädigungsansprüche geltend machen. Doch die juristischen Hürden sind hoch.Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Vor dem Landgericht Mainz hat eine Frau gegen den schwedisch-britischen Arzneimittelhersteller Astrazeneca auf Schmerzensgeld geklagt, weil sie seit ihrer Coronaimpfung mit einem Hörschaden zu kämpfen hat. Die Klage wurde nun abgewiesen.

Impf-Risiken wurde zu spät anerkannt

Das Urteil ist noch nicht…

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