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Diese Regeln gelten für Cannabis-Clubs

2024 soll der Konsum von Cannabis in Deutschland legal werden – so der Plan. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung erlaubt den gemeinschaftlichen Anbau in sogenannten Cannabis-Clubs. Wie diese funktionieren.

  • Sogenannte Cannabis-Clubs dürfen Gras anbauen,  müssen aber strenge Regeln befolgen.Foto: dpa/Christian Charisius

    Sogenannte Cannabis-Clubs dürfen Gras anbauen, müssen aber strenge Regeln befolgen.Foto: dpa/Christian Charisius

Einem im Februar vom Bundestag verabschiedeten Cannabisgesetz zufolge können Erwachsene ab April in Deutschland legal Cannabis konsumieren. Nur die Zustimmung des Bundesrates an diesem Freitag, 21. März, steht noch aus. Ein wichtiger Pfeiler der Pläne zur Cannabis-Legalisierung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sind Anbauvereinigungen, die auch „Cannabis Clubs“ oder „Cannabis Social Clubs“ genannt werden.

Zukünftig soll der Erwerb und Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum zulässig sein, allerdings nur bis zu einer Höchstmenge von 25 Gramm. Der private Eigenanbau wird erlaubt, begrenzt auf drei Cannabispflanzen für jede volljährige Person. Cannabis-Samen können frei erworben werden. Zudem soll der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen ab 1. Juli erlaubt werden. Doch wie funktionieren diese?

Cannabis-Clubs: Erlaubnis zum Eigenanbau muss beantragt werden

Dem Cannabisgesetz zufolge ist die Gründung oder Eintragung im Vereinsregister nicht ausreichend, um Cannabis anzubauen. „Cannabis Social Clubs“ müssen zunächst einen Erlaubnisbescheid bei der zuständigen Behörde einholen. Erst danach dürfen sie Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder für den privaten Konsum weitergeben.

Die Erlaubnispflicht soll sicherstellen, dass beim Anbau und der Weitergabe von Cannabis der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz gewährleistet ist.

Der Anbau von Cannabis in diesen Anbauvereinigungen ist nicht gewerblich, die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Nur Vereine und Genossenschaften sind Berechtigt, einen Antrag zu stellen. Gewerbliche Anbieter, Apotheken, gemeinnützige Gesellschaften, Stiftungen oder sonstige Institutionen und Organisationen sind nicht antragsberechtigt.

Cannabis-Clubs: Diese Regeln müssen befolgt werden

Cannabis-Legalisierung: Kommt sie, oder nicht?

Das ist noch nicht sicher. Das vom Bundestag in diesem Jahr beschlossene Cannabisgesetz kommt an diesem Freitag, 22. März, abschließend in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren damit bremsen. Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das immer dann vermittelt, wenn sich Bundestag und Bundesrat bei einem Thema nicht einig sind. Gesundheitsminister Lauterbach hatte deutlich gemacht, dass dann mit einer völligen Blockade der Union zu rechnen sei und das Vorhaben sterben könnte.

Er ging deswegen schon auf die Länder zu, um die umstrittene Legalisierung von Cannabis im Bundesrat über die letzte Hürde zu bringen. „Ich gehe davon aus, dass wir das am Freitag schaffen werden“, sagte er am Mittwoch in Berlin. „Wir werden allerdings hier wirklich für jede einzelne Enthaltung oder Zustimmung kämpfen, sodass ich zuversichtlich bleibe, dass wir am Vermittlungsausschuss noch vorbeikommen.“ Die Regierung legt dem Bundesrat dafür auch eine Protokollerklärung vor, die unter anderem verstärkte Prävention und flexiblere Umsetzungsregeln zusichert.

Lauterbach betonte: „Ich kämpfe dafür, dass das Gesetz tatsächlich beschlossen wird. Da kommt es auf jedes einzelne Bundesland an.“ Er stehe dazu in direktem Austausch mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und habe die Protokollerklärung vorbereitet, in der viele Bedenken der Länder aufgegriffen worden seien.

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