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Deshalb bedroht der Kirschlorbeer die heimische Natur

Die Pflanze aus Vorderasien ist in deutschen Vorgärten überaus beliebt. Sie könnte sich jedoch als ökologische Katastrophe entpuppen. Die Schweiz hat nun eine drastische Maßnahme ergriffen.

  • Kirschlorbeer ist eine beliebte Heckenpflanze in deutschen Gärten.Foto: IMAGO/Gottfried Czepluch/IMAGO/Gottfried Czepluch

    Kirschlorbeer ist eine beliebte Heckenpflanze in deutschen Gärten.Foto: IMAGO/Gottfried Czepluch/IMAGO/Gottfried Czepluch

Der Kirschlorbeer (lat. Prunus laurocerasus) gehört zu den beliebtesten Gewächsen in Deutschlands Vorgärten. Der immergrüne Strauch besticht zu jeder Jahreszeit mit dichtem Laub und schützt vor den Blicken der Nachbarn.

In Gartencentern wird der Kirschlorbeer Hobbygärtnern gerne empfohlen. Die wenigsten Kunden dürften beim Kauf des Gewächses an etwas Böses denken – Naturschützer sind jedoch alarmiert, die Gefahren für die Natur kaum bekannt.

Die Vor- und Nachteile des Kirschlorbeer

Der Strauch ist pflegeleicht und robust. Zudem wächst er schnell. Bis zu 50 cm im Jahr schießt die Wunderpflanze in die Höhe. Hinzu kommt ein unschlagbar günstiger Preis. Auf den ersten Blick also eine perfekte Pflanze für heiße und trockene Sommer.

Was aber oft verschwiegen wird:

Eine ökologische Katastrophe

So beliebt der pflegeleichte Strauch bei deutschen Hobbygärtnern ist, so gefährlich ist er für die heimische Pflanzen- und Tierwelt. Der Kirschlorbeer hat für Insekten wie die Biene nämlich wenig zu bieten.

Der Naturschutzbund (Nabu) warnt davor, Vögel könnten die Samen des aus Vorderasien stammenden invasiven Gewächses in Naturschutzgebiete tragen. Auch die unsachgemäße Entsorgung des Grünschnitts sei eine Gefahr.

Schweiz verbietet Verkauf von Kirschlorbeer

Das hat fatale Folgen für unsere Ökosysteme. Dort verdrängt die Lorbeerkirsche dann schnell heimische Pflanzen, die Nahrung für Insekten bieten. Die Schweiz hat deshalb nun eine drastische Maßnahme ergriffen.

Einer vom Schweizer Nationalrat verabschiedeten Verordnung zufolge darf „mit invasiven gebietsfremden Organismen [...] in der Umwelt nicht direkt umgegangen werden“. Im Anhang wird der Kirschlorbeer unter „verbotene invasive gebietsfremde Organismen“ aufgeführt. Damit ist der Verkauf und die Einfuhr von Kirschlorbeer ab dem 1. September 2024 faktisch verboten.

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