Die EU-Kommission will die europaweit geltende Führerschein-Richtlinie überarbeiten. Für diese Änderungen wurde bereits am 1. März 2023 der erste Entwurf veröffentlicht. Nun hat der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments am Dienstag (20. September) über eine Novelle des Straßenverkehrsrechts beraten und einen ersten Entwurf vorgelegt.
Ziel ist es, die Zahl der Unfalltoten im Rahmen der „Vision Zero“ bis zum Jahr 2050 auf null zu senken. Dafür könnte es eine Reihe von Veränderungen geben, die vor allem Führerscheinanfänger und ältere Menschen betreffen würden.
Ein Entwurf, noch kein Beschluss
„Die Vorschläge der Kommission gehen im nächsten Schritt an das Europaparlament und die Mitgliedstaaten zur Beratung“, erklärt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC). Es handelt sich um einen Entwurf.
Sollte die EU-Richtlinie mit den vorgeschlagenen Änderungen verabschiedet werden, wären allerdings die Mitgliedstaaten daran gebunden und müssten die Vorschriften umsetzen. Im Entwurf ist vermerkt, dass bisherige Führerscheine von den neuen Regeln nicht berührt werden sollen.
Vorsitzende des Ausschusses und Berichterstatterin ist die französische Grünen-Politikern Karima Delli, die auch die Änderungen eingebracht hat. Folgende Punkte sieht der aktuelle Entwurf unter anderem vor:
Führerschein-Entzug europaweit anerkannt
Fahrschüler
Führerschein auf Probe mit zweiter Prüfung
Gestaffelte Tempolimits
Es soll künftig nach Altersklassen gestaffelte Tempolimits geben. Für Fahranfänger sind demnach 90 km/h als Grenze vorgesehen. Es wäre damit Fahranfängern quasi unmöglich, auf der Autobahn zu überholen.
Nachtfahrverbote: Bei Fahranfängern soll es die Möglichkeit geben, Nachtfahrverbote bis 6 Uhr zu verhängen.

