Wirtschaft

Was Mieter und Eigentümer sonst noch dürfen und was nicht

Darf ein Klimagerät auf den Balkon? Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eine Hausgemeinschaft muss den Einbau in der Regel gestatten. Die Begründung des Urteils.

  • Eine Klimaanlage an der Hauswand eines Mehrfamilienhauses. Das Urteil des BGH hilft vielen Eigentümern und Mietern, künftig die HItze in ihren Wohnungen zu verinngern.Caroline Seidel-Dißmannel/dpa

    Eine Klimaanlage an der Hauswand eines Mehrfamilienhauses. Das Urteil des BGH hilft vielen Eigentümern und Mietern, künftig die HItze in ihren Wohnungen zu verinngern.Caroline Seidel-Dißmannel/dpa

Wohnungseigentümer haben ein Anrecht darauf, ein Klimagerät auf ihrem Balkon einbauen zu lassen. Eine Hausgemeinschaft muss dies grundsätzlich gestatten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und wies damit die Revision einer Hausgemeinschaft in Berlin zurück. Diese hatte den Einbau…

Jetzt einfach weiterlesen mit VKZ

Vorteile genießen mit einem VKZ+ Abo
  • Einfach online kündbar
  • Einmal anmelden und alle Artikel auf vkz.de lesen
  • Jetzt testen mit unserem Probeabo-Angebot
Datenschutz-Einstellungen