Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Porsche SE die Klagen von Anlegern endgültig abgewiesen. In einem der größten Kapitalanleger-Prozesse Deutschlands bestätigte der höchste deutsche Zivilgerichtshof damit den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Celle.
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