Politik

Zu doll gefeiert: Räumungsklage gegen AfD

Bei der Bundestagswahl hatte die AfD Grund zum Feiern. Doch hat sie wegen der damaligen Wahlparty Ärger mit ihrem Vermieter.

  • Die AfD feierte ihren Erfolg bei der Bundestagswahl.Foto: dpa

    Die AfD feierte ihren Erfolg bei der Bundestagswahl.Foto: dpa

Das kommt in den besten Wohngemeinschaften vor: Wer zu laut feiert, bekommt Ärger mit den Nachbarn – und manchmal sogar mit dem Vermieter. Das ist jetzt der AfD passiert. Weil sie ihr Wahlergebnis bei der Bundestagswahl am 23. Februar womöglich zu ausschweifend gefeiert hat, könnte Parteichefin…

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