Politik

Verfassungsschutz darf AfD-Mitglied Ulbrich beobachten

Der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt Roland Ulbrich hatte gegen die Beobachtung der des sächsischen Verfassungsschutzes geklagt. Nun hat das Verwaltungsgericht Dresden die Klage abgelehnt.

  • Der sächsische Verfassungsschutz darf das AfD-Mitglied Roland Ulbrich trotz seiner Abgeordnetentätigkeit beobachten.Foto: dpa/Sebastian Kahnert

    Der sächsische Verfassungsschutz darf das AfD-Mitglied Roland Ulbrich trotz seiner Abgeordnetentätigkeit beobachten.Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Der sächsische Verfassungsschutz darf das AfD-Mitglied Roland Ulbrich trotz seiner Abgeordnetentätigkeit beobachten und über ihn Daten sammeln. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden am Mittwoch entschieden. Damit wies die Kammer die Klage von Ulbrich gegen das Landesamt für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2021 ab.

Der sächsische Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt hatte gegen die Beobachtung der Behörde geklagt und dafür seine Abgeordnetentätigkeit im sächsischen Landtag geltend gemacht. Er hatte überdies die Löschung aller vom Verfassungsschutz über ihn gesammelten Daten gefordert (Az. 6 K 753/21).

Der Vorsitzende Richter Hanns-Christian John sagte, es gebe keinen Anspruch, dass Daten zu Ulbrich vernichtet werden. Die Datenspeicherung sei zulässig gewesen.

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