Politik

Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Die Beobachtung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Bayerischen Verfassungsschutz ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden.

  • Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch. Der Verfassungsschutz in Bayern darf den Landesverband der AfD beobachten (Symbolfoto).Foto: dpa/Daniel Karmann

    Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch. Der Verfassungsschutz in Bayern darf den Landesverband der AfD beobachten (Symbolfoto).Foto: dpa/Daniel Karmann

Der Verfassungsschutz in Bayern darf den Landesverband der AfD beobachten. In einer am Montag veröffentlichten Entscheidung wies das Verwaltungsgericht München eine Klage dagegen ab. Demnach durfte der Verfassungsschutz auch die Öffentlichkeit über die Beobachtung informieren.

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