Der chinesische Bytedance-Konzern, der das Videoportal Tiktok betreibt, ist mit einer Klage gegen seine Einstufung als sogenannter digitaler Torwächter gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies die Klage am Mittwoch ab. Das bedeutet, dass Bytedance sich an schärfere Regeln zugunsten der Nutzerinnen und Nutzer halten muss, es gelten die neuen Regeln des Gesetzes für digitale Märkte (DMA).
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