Politik

Täter dürfen nicht siegen

Betroffene mit Missbrauchserfahrungen wird oft Akteneinsicht verweigert. Im geplanten Gesetz zur Verbesserung des Schutzes für Kinder muss die Pflicht zur Aufarbeitung für Institutionen Pflicht sein, kommentiert Hilke Lorenz. Sonst lässt es die Opfer weiter allein.

  • Für Betroffene ist wichtig, dass sich Institutionen nicht mehr der Aufarbeitung und Aufklärung lange zurückliegenden sexuellen Missbrauchs  entziehen können.Foto: dpa/Patrick Pleul

    Für Betroffene ist wichtig, dass sich Institutionen nicht mehr der Aufarbeitung und Aufklärung lange zurückliegenden sexuellen Missbrauchs entziehen können.Foto: dpa/Patrick Pleul

Jetzt doch nicht! Woher sollen wir denn dafür die Kapazitäten nehmen? Wir bewältigen ja kaum unser aktuelles Tagesgeschäft. Dafür müssen Sie Verständnis haben! Die Reihe der Ausflüchte und Abwiegelungen ließe sich noch weiter fortsetzen. Das sind Sätze, die die Betroffenen von sexualisierter Gewalt…

Jetzt einfach weiterlesen mit VKZ

Vorteile genießen mit einem VKZ+ Abo
  • Einfach online kündbar
  • Einmal anmelden und alle Artikel auf vkz.de lesen
  • Jetzt testen mit unserem Probeabo-Angebot
Datenschutz-Einstellungen