Politik

So soll künftig Geld an politische Stiftungen verteilt werden

Welcher politischen Stiftung Geld aus dem Bundeshaushalt zusteht, war lange Zeit ungenügend geregelt. Das soll sich jetzt ändern – aus einem ganz bestimmten Anlass.

  • Erika Steinbach ist Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung.Foto: dpa/Matthias Balk

    Erika Steinbach ist Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung.Foto: dpa/Matthias Balk

Das ging schnell: Keinen Monat ist es her, dass die Ampelkoalition gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf vorlegte, der regeln soll, welchen politischen Stiftungen wie viel Geld aus dem Bundeshaushalt zusteht. Am Freitag soll das Parlament die neue Regelung beschließen. Worum es geht und woher der Zeitdruck kommt – ein Überblick.

Warum braucht es dieses Gesetz?

Bislang gibt es keine gesetzliche Grundlage für die Verteilung der Haushaltsmittel an politische Stiftungen. Der Haushaltsausschuss einigte sich Jahr für Jahr darauf, wie viel Geld den Stiftungen zusteht und orientierte sich dabei an den Sätzen aus dem Vorjahr. Als Grundlage dafür gab es lediglich eine „Gemeinsame Erklärung zur staatlichen Finanzierung der Politischen Stiftungen“, auf die sich 1998 alle bislang geförderten Stiftungen einigten. Das waren damals die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung und die Hanns-Seidel-Stiftung, einige Jahre später schloss sich auch die Rosa-Luxemburg-Stiftung an. Sie standen jeweils den Parteien nahe, die regelmäßig als Fraktionen im Bundestag vertreten waren – also mindestens zwei Legislaturen in Folge.

Deshalb würde inzwischen auch der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) Geld aus der Staatskasse zustehen. Das blockierten die anderen Stiftungen, indem sie die Erklärung um einen Vermerk ergänzten. Demnach stand das Staatsgeld nur Stiftungen zu, bei denen sichergestellt sei, „dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“. Dagegen klagte die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht – und bekam recht. Um die Vergabe der Mittel entsprechend einzuschränken, brauche es ein Parlamentsgesetz, entschied das Gericht in Karlsruhe.

Wie regelt das Gesetz jetzt die Stiftungsfinanzierung?

Das Gesetz definiert unter anderem, was unter einer politischen Stiftung zu verstehen ist, welche Kriterien sie erfüllen muss, um Staatsmittel zu erhalten und wer für die Vergabe zuständig ist. Dabei ist vor allem der Teil über die Voraussetzungen einer Förderwürdigkeit. Demnach muss die Stiftung unter anderem zusichern können, „für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten“. Außerdem muss die Partei, der die Stiftung nahesteht, nun mindestens drei Legislaturperioden in Folge im Bundestag als Fraktion vertreten gewesen sein – eine mehr als bisher.

Warum geht das jetzt so schnell?

Im November beginnen die letzten Beratungen über den Bundeshaushalt 2024, der am 1. Dezember verabschiedet werden soll. Gibt es bis dahin kein Parlamentsgesetz, wie es das Verfassungsgericht verlangt, stünden der AfD-nahen DES entsprechende Haushaltsmittel zu. Um das zu verhindern, wollen die Parteien das Stiftungsfinanzierungsgesetz schnellstmöglich beschließen.

Welche Kritik gibt es?

Die AfD hat bereits angekündigt, gegen das neue Gesetz ebenfalls beim Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen, wenn es so durchkommt, wie der Entwurf nun vorsieht. Aber auch unabhängige Expertinnen und Experten kritisieren Teile des Gesetzentwurfs. Dass eine Partei nun drei statt zwei Legislaturperioden als Fraktion im Bundestag vertreten sein soll, ist beispielsweise schwer inhaltlich zu begründen. Ebenso ist umstritten, ob das Bundesinnenministerium – wie nun vorgesehen – die richtige Stelle ist, um die Förderwürdigkeit von politischen Stiftungen zu prüfen. Einige Juristen empfahlen dafür eine neutralere Stelle.

Datenschutz-Einstellungen