Politik

Polizeibehörden bekommen umfassende digitale Ermittlungsbefugnisse

Das Kabinett will Ermittlern mehr digitale Befugnisse und moderne Technik geben. Ein Gesetzespaket sieht unter anderem den Einsatz von KI vor.

  • Alexander Dobrindt (l, CSU), Bundesinnenminister, und Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Polizei bekommt künftig mehr Befugnisse (Archivfoto).Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/Bernd von Jutrczenka

    Alexander Dobrindt (l, CSU), Bundesinnenminister, und Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Polizei bekommt künftig mehr Befugnisse (Archivfoto).Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/Bernd von Jutrczenka

Die Ermittlungsbehörden in Deutschland sollen technologisch aufgerüstet werden und deutlich mehr Befugnisse im digitalen Raum bekommen. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch ein Gesetzespaket, mit dem die Polizeibehörden moderne digitale Werkzeuge an die Hand bekommen sollen. Unter anderem mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) sollen organisierte Kriminalität und Terrorismus effektiver bekämpft werden können. 

Der Gesetzentwurf zur Stärkung der digitalen Ermittlungsbefugnisse enthält Maßnahmen zur automatisierten Datenanalyse und für den biometrischen Internetabgleich. Zudem finden sich Vorgaben im Entwurf für das Testen und Trainieren von IT-Produkten für die Polizeibehörden des Bundes, sowohl für die Gefahrenabwehr als auch die Strafverfolgung.

Insbesondere für komplexe Ermittlungen in den Bereichen Terrorismus und organisierter Kriminalität sei die automatisierte Datenanalyse als Ermittlungsinstrument notwendig, heißt es in dem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums. Überdies ermögliche sie es, "in konkreten Anschlagssituationen schnellstmöglich Daten auszuwerten und somit weitere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen".

Biometrischer Abgleich mit Internetdaten künftig erlaubt

Der biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet sei erforderlich, um Menschen zu identifizieren, zu lokalisieren "sowie Tat-Täter-Zusammenhänge zu erschließen". Künftig werde es erlaubt sein, biometrische Daten, etwa das Foto eines Gesuchten, mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abzugleichen.

Gleichzeitig beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf, mit dem die digitalen Ermittlungsbefugnisse erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Demnach soll es zukünftig unter gewissen Umständen möglich sein, Bilder aus einem Strafverfahren automatisiert mit im Internet öffentlich verfügbaren Darstellungen abzugleichen. Außerdem sollen Informationen, die bereits rechtmäßig bei den Strafverfolgungsbehörden gespeichert sind, mit dem Einsatz von Recherche- und Analyseplattformen besser genutzt werden können. 

Für beide Maßnahmen gelten hohe Voraussetzungen, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen umfassend Rechnung zu tragen, erklärte das Bundesjustizministerium. Beide Maßnahmen sollen nur beim Verdacht einer schwerwiegenden Straftat in Betracht kommen.

Der Gesetzentwurf wurde in enger Abstimmung von Justiz- und Innenministerium erarbeitet. Er zählt zu den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden.

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