Politik

Keine Vorteile für Behinderte

Zeugnisvermerke, die auf Legasthenie hinweisen, können geboten sein, sagt das Bundesverfassungsgericht. Das wird Verdruss hervorrufen, kommentiert Christian Gottschalk.

  • Gerichtspräsident Stephan Harbarth verkündet das Urteil.Foto: dpa/Uli Deck

    Gerichtspräsident Stephan Harbarth verkündet das Urteil.Foto: dpa/Uli Deck

Legastheniker leiden an einer Behinderung. Dumm sind sie deswegen nicht. Wer will und kann, der darf auch mit Lese-Rechtschreib-Störung zum Abitur antreten. Auf die Behinderung kann dabei Rücksicht genommen werden, so weit herrscht Einigkeit. Dann wird es kompliziert.

Für Tausende gilt diese…

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