Nach dem überraschenden Scheitern von Friedrich Merz im ersten Wahlgang zur Kanzlerwahl ist vieles offen – vor allem die Frage, wann der Bundestag erneut über das Amt des Bundeskanzlers abstimmt. Sicher ist bislang wohl nur eines: Ein zweiter Wahlgang soll heute nicht mehr stattfinden.
Laut Grundgesetz hat das Parlament nun 14 Tage Zeit, um einen neuen Kanzler oder eine neue Kanzlerin zu wählen. In dieser Frist sind mehrere Wahlgänge möglich – mit denselben oder anderen Kandidatinnen und Kandidaten. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen erhält.
Doch obwohl die Frist klar geregelt ist, herrscht Ungewissheit über den konkreten Zeitplan. Weder ein Datum für einen zweiten Wahlgang noch ein neuer Vorschlag für das Kanzleramt wurden bisher genannt. Auch ist unklar, ob Friedrich Merz erneut antritt oder ob hinter den Kulissen bereits über Alternativen nachgedacht wird.
Zudem bleibt die Frage, woher die fehlenden Stimmen im ersten Durchgang kamen. Die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD verfügen gemeinsam über 328 Sitze – genug für eine Mehrheit. Doch offenbar verweigerten einzelne Abgeordnete die Unterstützung oder enthielten sich.
Damit steht die Koalition unter Druck: Werden nun Gespräche geführt? Muss neu verhandelt werden? Die politische Lage ist angespannt, und eine rasche Lösung scheint vorerst nicht in Sicht. Fest steht nur: Innerhalb von zwei Wochen muss sich der Bundestag erneut entscheiden – oder später mit einfacher Mehrheit. Doch wann genau? Das bleibt vorerst offen.

