Politik

Eine Gesetzeslücke, die endlich geschlossen wird

Wer vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleidet, wird keinen einzigen Tag von der Arbeit freigestellt. Dass sich das jetzt ändern soll, ist gut – aber kein allzu großer Verdienst der Parteien, findet Hauptstadtkorrespondentin Rebekka Wiese.

  • Fehlgeburten gelten noch immer als Tabuthema – dabei betrifft es viele in Deutschland.Foto: dpa/David Ebener

    Fehlgeburten gelten noch immer als Tabuthema – dabei betrifft es viele in Deutschland.Foto: dpa/David Ebener

Wenn eine Schwangere ihr Kind verliert, muss sie am nächsten Tag wieder zur Arbeit. Das klingt absurd, aber ist die aktuelle Rechtslage in Deutschland – zumindest, wenn die Betroffene weniger als 24 Wochen schwanger war und das Kind weniger als 500 Gramm wiegt. Oft werden die Frauen in diesem Fall…

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