Man kann dem Bundesverfassungsgericht bestimmt nicht vorwerfen, dem Volk nach dem Maul zu urteilen. Erst vor wenigen Tagen haben die Richter entschieden, dass die polizeilichen Maßnahmen auch gegen so genannte Gefährder Grenzen haben. Dem Trend der Zeit entspricht das nicht. Bei der Entscheidung…
Politik
Die Tür ist offen für Nachahmer
Jetzt einfach weiterlesen mit VKZ
Vorteile genießen mit einem VKZ+ Abo
- Einfach online kündbar
- Einmal anmelden und alle Artikel auf vkz.de lesen
- Jetzt testen mit unserem Probeabo-Angebot

