Nicht wie ursprünglich geplant im Februar, sondern erst am 12. und 13. März wird sich das Oberverwaltungsgericht in Münster mit der Frage beschäftigen, ob der Verfassungsschutz die sogenannte Alternative für Deutschland (AfD) als Verdachtsfall einstufen darf. Grund für die Terminverschiebung sind…
Politik
Die extremen Ziele stehen nicht im Parteiprogramm
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