Politik

Darf man an Schulen eine Atemmaske tragen?

Dürfen Schüler angesichts der Erkältungswelle Atemmasken tragen? Zwischen dem Regierungspräsidium Karlsruhe und dem Kultusministerium herrscht offenbar Uneinigkeit.

  • Während der Corona-Pandemie galt an den Schulen Maskenpflicht. Nun sind die Regeln zum Tragen einer Maske unklar.Foto: imago//Ralf Rottmann

    Während der Corona-Pandemie galt an den Schulen Maskenpflicht. Nun sind die Regeln zum Tragen einer Maske unklar.Foto: imago//Ralf Rottmann

Im Land herrscht offenbar Uneinigkeit über das Tragen von Atemmasken an Schulen. Während das Kultusministerium die Möglichkeit angesichts der aktuellen Erkrankungswelle grundsätzlich sieht, hält das Regierungspräsidium das nur im Einzelfall für geboten. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) findet: „Es muss nachvollziehbare gesundheitliche Gründe haben. Das Prinzip des offenen Gesichts ist weiter Standard.“

Eine Ansage im Regierungsbezirk Karlsruhe hatte an dortigen Schulen für Aufregung gesorgt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte erklärt, dass Schüler nur noch in Einzelfällen eine Maske tragen dürfen. Die Behörde verweist dabei auf das Verschleierungsverbot, das seit 2020 an Schulen in Baden-Württemberg gilt. Demnach ist es für Schüler nicht erlaubt, mit einer Maske in die Schule zu gehen, die Teile des Gesichts verdeckt.

Uneinigkeit über Voraussetzungen zum Maskentragen

Laut dem Regierungspräsidium Karlsruhe dürfen Schüler nur dann eine Maske tragen, wenn die Schulleitung dies zuvor im jeweiligen Fall genehmigt hat. Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass das Tragen der Maske dazu dient, die eigene Gesundheit oder die der Mitmenschen zu schützen.

Das Kultusministerium sieht das indessen anders: „Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte haben die Möglichkeit, zum individuellen Gesundheitsschutz eine Atemschutzmaske zu tragen“, teilt es in einer Stellungnahme mit. Es fordert die Schulleitungen auf, entsprechende Vereinbarungen zum Tragen von Masken zu treffen.

„Gerade in Zeiten von zahlreichen Atemwegserkrankungen und einer derzeit hohen Anzahl von Covid-Infektionen steht es außer Frage, dass der individuelle Gesundheitsschutz, der in der Rechtsverordnung bereits angelegt ist, hier Vorrang hat“, so das Kultusministerium.

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