Politik

Catcalling: Dieses Problem kann man nicht ins Strafrecht schieben

Justizministerin Stefanie Hubig will prüfen, ob man verbale sexuelle Belästigung als Straftat fassen kann. Doch das ist nicht so einfach, meint Hauptstadtkorrespondentin Rebekka Wiese.

  • Die Bundesjustizministerin spricht statt „Catcalling“ lieber von „verbaler sexueller Belästigung“.Foto: Sebastian Gollnow/dpa

    Die Bundesjustizministerin spricht statt „Catcalling“ lieber von „verbaler sexueller Belästigung“.Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Manchmal ist es ein Schnalzen oder Pfeifen. Nicht selten aber auch ein Spruch, ein Kommentar, anzüglich oder bedrohlich, vielleicht auch beides. Das alles fällt unter sogenanntes Catcalling. So nennt man es, wenn jemand im öffentlichen Raum anzügliche Geräusche, Gesten oder Kommentare macht. Es ist…

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