Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen die für den 12. Februar geplante vollständige Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl zurückgewiesen. Dies teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit, ohne zunächst Gründe zu nennen. Mehr als 40 Beschwerdeführer hatten erreichen wollen, dass die Wahl bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht stattfindet, was das Gericht nun ablehnte.
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