Politik

Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag zurück

40 Beschwerdeführer wollten eine Wahlwiederholung in Berlin per Eilantrag verhindern. Das Bundesverfassungsgericht macht ihnen einen Strich durch die Rechnung.

  • Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen eine Wahlwiederholung zurückgewiesen.Foto: dpa/Uli Deck

    Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen eine Wahlwiederholung zurückgewiesen.Foto: dpa/Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen die für den 12. Februar geplante vollständige Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl zurückgewiesen. Dies teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit, ohne zunächst Gründe zu nennen. Mehr als 40 Beschwerdeführer hatten erreichen wollen, dass die Wahl bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht stattfindet, was das Gericht nun ablehnte.

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