Sie ist Klimaaktivistin, nahm laut Medienberichten an den Protesten gegen den Braunkohleabbau und die Automesse „IAA“ in München teil und ist Mitglied der Gruppe „Offenes Antikapitalistisches Klimatreffen München“. Gleichzeitig möchte Lisa Poettinger aus München bald als Lehrerin arbeiten.
Das will das bayrische Kultusministerium verhindern und hat der 28-jährigen Lehramtsstudentin nun die Übernahme ins geplante Referendariat verweigert. Die Begründung: Poettingers Aktivismus sei nicht mit der Verfassung vereinbar.
Wie kapitalismuskritisch darf eine Lehrkraft sein?
Das Kultusministerium wirft der Aktivistin in einem Schreiben, aus dem die „Süddeutsche Zeitung“ zitiert, eine „Tätigkeit und Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen“ vor. Laut „SZ“-Bericht ist das „Offene Antikapitalistische Klimatreffen München“ eine legale Organisation.
Aktivistin will gegen Klage vorgehen
Poettinger fühlt sich kriminalisiert und reagiert gegen das drohende Berufsverbot. Sie sieht es als „Angriff gegen die individuelle Zukunft“. Die Aktivistin kündigt an, gegen die Entscheidung zu klagen. „Ich werde dagegen vorgehen und mich nicht einschüchtern lassen“, schreibt sie in einem Posting auf X.
Dem Medienbericht zufolge geht es dem Kultusministerium nicht um Poettingers Aktivitäten als Klimaaktivistin, sondern um ihre politische Positionierung als künftige Lehrerin. Es stellt sich laut Kultusministerium die Frage, wie kapitalismuskritisch sich eine angehende Lehrkraft verhalten darf. „Auch im außerdienstlichen Bereich muss sich eine Lehrkraft so verhalten, dass eine Beeinträchtigung des Ansehens ihres Berufsstands sowie des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Führung des Amts vermieden wird.“, heißt es in dem Ministeriumsschreiben.
Die Linke München stellt sich indes klar hinter Poettinger. „Das Berufsverbot gegen sie ist Ausdruck zunehmender staatlicher Repression gegen Linke und ein weiterer Schritt der Gesellschaft nach rechts“, heißt es in einem X-Posting des Münchner Parteiverbands.
Poettinger ist in Bayern eine der führenden Stimmen der Klimaprotestbewegung und organisierte zudem Massendemos unter dem Motto »Gemeinsam gegen rechts«.
Bei einer Massendemonstration gegen die AfD im Januar fiel sie mit einem Posting auf X auf: „Aber was wollen CSU-Politiker:innen vor Ort? Als Versammlungsleiterin kann ich sagen, dass ich gar keinen Bock auf Rechte jeglicher Couleur habe!“, heißt es da.
Inwiefern die politische Gesinnung zu einem Ausschluss aus dem Staatsdienst und damit unter Umständen zu einem Berufsverbot führen kann, ist in Deutschland seit Jahrzehnten Gegenstand kontroverser Diskussionen.
Im Rahmen der Studentenrevolte 1968, als Linke zum „Marsch durch die Institutionen“ aufriefen, kamen derartige Fragen auf. Bund und Länder beschlossen daraufhin im Januar 1972 den sogenannten Radikalenerlass, der Extremisten aus dem Staatsdienst fernhalten sollte.
Ab 1972 wurde, wer im Staatsdienst arbeiten wollte, auf Verfassungstreue durchleuchtet – darunter vor allem Lehrerinnen und Lehrer. Aufgrund massiver Kritik an entsprechenden „Berufsverboten“ zogen Bund und Länder ihren Beschluss jedoch bereits 1979 wieder zurück. In Baden-Württemberg wurde die Regelanfrage bei Bewerbern für den öffentlichen Dienst noch bis 1990 durchgeführt, Bayern schaffte sie als letztes Bundesland im Jahr 1991 ab.

