Politik

Auch ohne Uniform eine Täterin

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer ehemaligen Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig bestätigt.

  • Die Angeklagte  2022 bei der Verhandlung vor dem  Landgericht Itzehoe.Foto: dpa/Christian Charisius

    Die Angeklagte 2022 bei der Verhandlung vor dem Landgericht Itzehoe.Foto: dpa/Christian Charisius

Die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. wurde zurecht wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10 000 Fällen verurteilt. Das entschied an diesem Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil; auch eine Schreibkraft konnte Beihilfe zum Massenmord leisten. Der BGH bestätigte damit ein Urteil…

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