Die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. wurde zurecht wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10 000 Fällen verurteilt. Das entschied an diesem Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil; auch eine Schreibkraft konnte Beihilfe zum Massenmord leisten. Der BGH bestätigte damit ein Urteil…
Politik
Auch ohne Uniform eine Täterin
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