Politik

AfD in Sachsen darf als rechtsextrem bezeichnet werden

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen darf den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht. Es wies die Beschwerde gegen einen Beschluss der Vorinstanz zurück.

  • Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen darf den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch einstufen.Foto: dpa/Carsten Koall

    Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen darf den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch einstufen.Foto: dpa/Carsten Koall

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen darf den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag in Bautzen. Das Gericht wies damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück, das im vergangenen Juli einen Eilantrag der AfD gegen diese Einstufung abgelehnt hatte. (3 B 127/24)

Der Landesverfassungsschutz hatte die sächsische AfD im Dezember 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Deren Jugendorganisation Junge Alternative hatte er schon seit April 2023 als gesichert rechtsextremistisch geführt.

AfD hat mit Eilantrag keinen Erfolg

Mit einem Eilantrag gegen ihre Einstufung hatte die AfD vor dem Verwaltungsgericht Dresden keinen Erfolg. Es lägen „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die „gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen“ und „gegen das Demokratieprinzip“ gerichtet seien, erklärte das Gericht bei seiner Entscheidung im vergangenen Jahr.

Die von der AfD nun mit der Beschwerde vorgelegten Gründe führten nach einer Prüfung durch das Oberverwaltungsgericht nicht zu einer Änderung des Beschlusses. Die umfangreichen tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts habe der Beschwerdeführer ebenso wenig durchgreifend infrage gestellt wie die rechtlichen Schlussfolgerungen, erklärte das OVG. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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