Politik

53 Sekunden Plädoyer für den Hauptangeklagten

Im Verfahren gegen Angehörige der mutmaßlichen Rechtsterrorgruppe S. plädierten die Verteidiger des Hauptangeklagten Werner Mathias S. ungewöhnlich – und erhoben schwere Vorwürfe gegen den Generalbundesanwalt.

  • Gerichtsakten zum Verfahren gegen die mutmaßliche Rechtsterrorgruppe S. im Saal des Oberlandesgerichtes StuttgartFoto: dpa-pool/dpa

    Gerichtsakten zum Verfahren gegen die mutmaßliche Rechtsterrorgruppe S. im Saal des Oberlandesgerichtes StuttgartFoto: dpa-pool/dpa

Drei Minuten und 48 Sekunden brauchten die Anwälte Anika Klein und Werner Siebers vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht, um Freispruch für ihren Mandaten zu fordern, Werner Mathias S. Nach ihm haben Polizisten die Gruppe benannt. Sie soll laut Generalbundesanwalt geplant haben, in Deutschland Moscheen zu überfallen, so einen Bürgerkrieg auszulösen und in dessen Wirren die Macht zu übernehmen. Der 57 Jahre alte S. sei der Kopf der Gruppe gewesen, er habe deren Mitglieder ausgewählt oder ausgesondert.

Zunächst schloss Verteidiger Siebers seinen Schlussvortrag nach genau 53 Sekunden: „Das Hauptziel eines Plädoyers ist es, das Gericht von der Richtigkeit der eigenen Position zu überzeugen und das gewünschte Urteil zu erlangen. Wenn ein Gericht aber bereits Monate vor Schluss der Beweisaufnahme beinahe taggenau den einzelnen Angeklagten in Beschlüsse schreibt, welche Freiheitsstrafe sie erhalten werden, weiß die Verteidigung, dass das Urteil feststeht, so dass jeder Versuch, von der Richtigkeit der eigenen Position zu überzeugen, völlig ins Leere gehen würde. Also lasse ich das, teile mit, dass es keine Gründung gegeben hat und deshalb von der Verteidigung Freispruch und Aufhebung des Haftbefehls beantragt wird.“

Hat der Generalbundesanwalt entlastende Beweise unterdrückt?

Siebers hob damit den Kern seiner Verteidigung hervor: Die damals 13 Männer hätten bei einem Treffen am 8. Februar 2020 keine Terrorgruppe gegründet, keine Strukturen gebildet und erst recht keine Pläne geschmiedet, Anschläge zu begehen oder Geld einzusammeln, um davon Waffen zu kaufen. Einer der am 14. Februar 2020 Festgenommenen hatte sich im Juni in der Untersuchungshaft das Leben genommen. Es war der Beschuldigte, der nach Meinung von Ermittlern, am wenigsten mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu tun hatte. Vor zwei Wochen war dann einer der aus der Haft entlassenen Angeklagten mit einem Herzversagen nach einem Verhandlungstag in Stuttgart kurz vor seiner Wohnung im bayrischen Pfaffenhofen tot zusammengebrochen.

Siebers Mitverteidigerin Anika Klein stellte während ihres Schlussvortrags einen Beweisantrag. Sie möchte noch einen Polizeimeister als Zeugen befragen, der damals ein Konto von S. auf der Plattform Facebook auswertete. Dort hatte S. am 9. Februar 2020 mitgeteilt, er werde sich in sein Haus nach Italien zurückziehen und dort künftig Ferienwohnungen vermitteln. Dieser Eintrag, so die Juristin, zeige sehr deutlich, dass S. sich weder einer Gruppe angeschlossen oder mit ihr Terrorangriffe geplant habe. Im Gegenteil, er habe sich sogar von der Gruppe distanziert.

Aber: Das Facebookkonto sicherten die Ermittler des Landeskriminalamtes offenbar nicht. Den entlastenden Charakter dieses Facebookeintrages, so Juristin Klein, hätten der Polizeimeister aber auch die beiden, die Ermittlungen führenden Kriminalen zwar erkannt. Der Eintrag selbst – wie auch das Konto – seien aber in Absprache mit dem Generalbundesanwalt weder gesichert noch zu den Akten genommen worden. Es ist eigentlich gängige Praxis, dass Ermittler die Konten von Beschuldigten in den sozialen Netzwerken vollständig sichern und als Beweismittel bereithalten. Bestätigt sich der Vorwurf der Verteidiger, hätten das LKA und die Bundesanwaltschaft entlastendes Beweismaterial unterdrückt.

Das Verfahren wird am kommenden Donnerstagmorgen vor dem Oberlandesgericht Stuttgart im Stammheim fortgesetzt.

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