Wochen-, wahrscheinlich sogar monatelang hatten Ermittler der Abteilung 6 Mahmoud A. im Visier. Beobachteten ihn, lauschten seinen Telefongesprächen. Die Kriminalisten des Landeskriminalamtes (LKA) Baden-Württemberg sammelten Indizien gegen den damals 26 Jahre alten Iraker, der ein Angehöriger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) sein soll.
Am 19. Juni 2024 verhafteten sie den Mann in einem Flüchtlingsheim im Südosten Esslingens. Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft hatten zuvor einen Haftbefehl bei einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes erwirkt – so erdrückend war das vorgelegte Beweismaterial. Der Vorwurf: Mahmoud A. soll sich spätestens im Mai 2016 im Irak dem IS angeschlossen, für die Terrorgruppe im Mittleren Osten gekämpft und sich dann in Deutschland als Schläfer für einen künftigen Anschlag versteckt haben.
Im Oktober 2022 – so die Ermittlungen – sei er über die Türkeiroute nach Deutschland eingereist. Als sogenannter „einsamer Wolf“ habe er ein unauffälliges Leben geführt, um sich unentdeckt für einen möglichen Anschlag bereitzuhalten. Ausdrücklich widersprachen Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) und Kriminale damals der in einigen Medien verbreiteten Behauptung, mit der Festnahme A.s hätten die Sicherheitsbehörden einem Anschlag auf das EM-Fußballspiel Deutschland gegen Ungarn zuvorkommen wollen.
In Esslingen, ist sich die Anklägerin der Bundesanwaltschaft sicher, habe A. mit einem Spielzeughubschrauber für mögliche Attentate geübt. Er habe eine Sprengladung mit einer Drohne zum Anschlagsort fliegen und sie dort mit Hilfe eines Funk-Autoschlüssels auslösen wollen. Konkrete Anschlagsziele oder einen Termin für ein Attentat habe A. jedoch nicht gehabt, machte die Bundesanwaltschaft deutlich.
Als Mahmoud A. Chemikalien bestellte, schlug die Polizei zu
Nach Aussagen der Ermittler begann Mahmoud A., sich explosive Chemikalien im Internet zu besorgen. Einzeln sind diese Stoffe legal zu erwerben, gemischt jedoch ergeben sie einen hochexplosiven Sprengstoff. Als er sich auch LED abgekürzte Leuchtdioden und einen Temperatursensor besorgte, waren die Ermittler des LKA überzeugt, dass der Iraker dabei war, Vorbereitungen für einen Anschlag abzuschließen – sie verhafteten ihn. Ein Ermittlungsrichter ordnete Untersuchungshaft für Mahmoud A. an.
Jetzt begann vor dem 7. Strafsenat des Stuttgarter Oberlandesgerichts das Verfahren gegen den Mann. Er soll – so wirft ihm der Generalbundesanwalt vor – Mitglied des „Islamischen Staates“ gewesen sein und eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet haben. Der Paragraf 89 a des Strafgesetzbuches definiert Handlungen, „die nach den Umständen bestimmt und geeignet“ sind, „den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben“ als eine solche Straftat. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Haftstrafe von mindestens sechs Monaten bis höchstens zehn Jahren vor.
Erfahrene Strafrichterin führt das Verfahren
Die Vorsitzende des 7. Strafsenats, Manuela Haußmann, hat zunächst zwei Verhandlungstermine pro Woche bis Ende Juli in Saal 18 des Oberlandesgerichts Stuttgart anberaumt. Haußmann gilt als sehr erfahrene Strafrichterin, die auch ein Verfahren um einen Wasserwerfereinsatz im Zusammenhang mit Auseinandersetzung um das Bahnhofsbauprojekt Stuttgart 21 leitete.
Bislang schweigt der Mahmoud A. zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Sein Anwalt kündigte jedoch zum Prozessauftakt an, sein Mandat werde sich im Laufe des Verfahrens sowohl zu seiner Person wie auch zur Sache äußern.
Terrorgruppe „Islamische Staat“ existiert seit 26 Jahren
Die Terrororganisation „Islamischer Staat“ hat seine Wurzeln in einer 1999 vom Iraker Abu Musab az-Zarqawi mit Hilfe der Terrorgruppe al-Qaida gegründeten Gruppierung im Irak. Die Gruppe durchlief mehrere Namenswechsel von al-Qaida im Irak (2004) über „Islamischer Staat im Irak (2006) und „Islamischer Staat im Irak und der Levante (ISIS)“ (2013) bis hin zum IS 2014.
Ziel des IS war und ist es, ein Kalifat genannten Gottesstaat im Irak und Syrien zu errichten, die dort bestehenden Regierungen zu eliminieren und eine staatlich Ordnung nach seinen Vorgaben zu etablieren. Religiös hat der IS als Ziel definiert, die Stärke und den Ruhm des sunnitischen Islam wie zu den Zeiten des Religionsbegründers Mohammed (570/73 – 632) und der unmittelbaren Zeit nach dessen Tod wieder herzustellen. Zudem soll der Islam dadurch zu alter Stärke finden, dass die Scharia – das alle Lebensbereiche umfassende Rechtssystem des Islam – durchgesetzt wird. So will der IS dem Islam zur weltweiten Ausbreitung verhelfen.
Wenn der IS scheinbar auch die Kontrolle über Syrien verloren hat, ist er in der Lage, weltweit Terroranschläge zu verüben und Männer wie Frauen für seine Ideologie zu rekrutieren.

