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NFT steuerfrei verkaufen – 2 Möglichkeiten

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, unter welchen Umständen Sie NFTs als Privatanleger steuerfrei verkaufen können.

  • So fallen keine Steuern auf NFTs beim Verkauf an.Foto: Hassel Stock / shutterstock.com

    So fallen keine Steuern auf NFTs beim Verkauf an.Foto: Hassel Stock / shutterstock.com

Auch wenn die Besteuerung von Kryptowährungen und NFTs noch nicht abschließend geregelt ist, so steht fest, dass damit erzielte Gewinne versteuert werden müssen. Bislang sieht das Bundesfinanzministerium NFTs als andere Wirtschaftsgüter nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG an. Der Verkauf ist daher als privates Veräußerungsgeschäfts einzustufen. Aus dieser Einschätzung ergeben sich zwei Möglichkeiten, um einen NFT als Privatperson steuerfrei zu verkaufen:

1. Freigrenze von 600 € nutzen: Für die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gibt es eine Freigrenze von 600 € pro Jahr, unterhalb derer keine Steuern anfallen. Überschreitet man den Freibetrag jedoch nur um einen Cent, fällt auf die gesamte Summe der persönliche Einkommenssteuersatz an. Im Klartext heißt das, dass Sie innerhalb eines Jahres NFTs in einem Wert von maximal 600 € verkaufen können, ohne dafür Steuern zu zahlen.

Aber Vorsicht: Die Freigrenze von 600 € gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Darunter fallen zum Beispiel auch andere Kryptowährungen, Gold, Münzen, Kunstwerke oder sonstige Spekulationsobjekte. Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.

2. Länger als ein Jahr halten: Wer einen NFT länger als ein Jahr gehalten hat, kann diesen steuerfrei verkaufen. Man sollte sich hierzu aber das Kaufdatum notieren, um die Jahresfrist richtig ansetzen zu können.

Was ist mit Verlusten?

Wenn bei einem NFT-Verkauf Verluste anfallen, kann man diese in der Steuererklärung mit anderen Veräußerungsgeschäften innerhalb desselben Jahres verrechnen lassen. Dadurch könnte sich die Steuerlast mindern. Alternativ könnte man die Verluste ins nächste Jahr vortragen oder ins letzte Jahr rücktragen, wenn in dem entsprechenden Jahr keine Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften anfielen. Beim Ausfüllen der Steuererklärung kann ein Steuerprogramm wie "WISO Steuer" (ANZEIGE) die Arbeit erleichtern.

Achtung: Steuerfalle

Verkauft und kauft man häufiger NFTs, könnte man irgendwann in die Gewerblichkeit rutschen. Das heißt, der wiederholte An- und Verkauf kann vom Finanzamt als gewerblicher Handel eingestuft werden. Das würde bedeuten, dass auf die Gewinne aus dem Verkauf von NFTs auch die Gewerbesteuer anfallen würde. Allerdings kann nur eine Einzelfallbetrachtung durch das Finanzamt oder einen Anwalt bzw. Steuerberater Klarheit darüber verschaffen, ob ein gewerblicher Handel vorliegt.

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