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Fallen beim Bezahlen mit Kryptowährung Steuern an?

Wer mit einer Kryptowährung wie Bitcoin oder Ethereum bezahlt, sollte das Finanzamt im Hinterkopf behalten.

  • Vorsicht bei der Bezahlung mit Bitcoins.Foto: SPF / shutterstock.com

    Vorsicht bei der Bezahlung mit Bitcoins.Foto: SPF / shutterstock.com

Zwar sind Kryptowährungen als offizielles Zahlungsmittel noch nicht sehr weit verbreitet. Es ist aber durchaus möglich, mit Krypto-Kreditkarten Waren und Dienstleistungen zu bezahlen. Die Guthaben dieser Karten werden meist mit Kryptowährungen aufgeladen. Dadurch bezahlt man im Endeffekt mit einer Kryptowährung, auch wenn das Gegenüber eine Fiatwährung wie Euro oder Dollars erhält. Doch hier lauert eine Steuerfalle.

Bezahlen mit Kryptowährungen kann steuerpflichtig sind

Bislang werden Kryptowährungen vom Bundesfinanzministerium als „sonstige Wirtschaftsgüter“ eingestuft. Das heißt, sie werden steuerlich behandelt wie etwa Gold oder Kunstwerke. Veräußert man diese sonstigen Wirtschaftsgüter innerhalb von einem Jahr, wird dies als Spekulationsgewinn vom Finanzamt gewertet.

Darauf fällt dann der komplette persönliche Einkommenssteuersatz an, wenn man nicht unter einer gewissen Freigrenze liegt. Die ist mit 600 € pro Jahr beziffert. Erzielt man also mit Kryptowährungen, die man nicht länger als ein Jahr gehalten hat, einen Gewinn von mehr als 600 €, muss der gesamte Gewinn versteuert werden.

Aber Achtung: Auch der Verkauf von Kunst, Antiquitäten oder Gold wird in die Freigrenze mit einberechnet. Die 600 € können daher schnell überschritten werden.

Was heißt das nun für das Einkaufen?

Der Haken an der Sache ist, dass das Finanzamt innerhalb der Jahresfrist nicht zwischen der Art der Veräußerung der Kryptowährung unterscheidet. Das Bezahlen mit Kryptowährungen wird genauso behandelt wie zum Beispiel der Tausch gegen Euro. Denn in beiden Fällen wird ein Gewinn bzw. ein Verlust realisiert.

Im Klartext heißt das: Selbst wenn man nur einen Cheeseburger mit seiner Kryptokarte bezahlt, könnten dafür Steuern anfallen, wenn man die Währung nicht bereits mehr als ein Jahr gehalten hat. Der Preis des Cheeseburgers würde dann als Wert der Veräußerung gezählt.

Es ist daher ratsam, jede einzelne Transaktion genau festzuhalten, wenn man mit Kryptowährungen bezahlt, die man noch nicht länger als ein Jahr besitzt. Falls Sie mehr über die Besteuerung von Kryptowährungen erfahren wollen, lesen Sie auch unseren Steuerratgeber.

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