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Facebook muss vor Kontokündigung abmahnen

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe darf Facebook Nutzerkonten nur im Ausnahmefall ohne vorherige Abmahnung kündigen.

  • Foto: dpa/Uli Deck

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Karlsruhe - Facebook darf Nutzerkonten nur im Ausnahmefall ohne vorherige Abmahnung kündigen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am Freitag und gab damit einem Nutzer Recht, dessen Account gesperrt und später gekündigt worden war. Der Mann hatte zur rechtsextremen sogenannten Identitären Bewegung gepostet, woraufhin seine Beiträge gelöscht wurden. Nach einem weiteren Post wurde sein Konto deaktiviert.

Facebook berief sich dabei auf die Nutzungsbedingungen, die unter anderem die Unterstützung sogenannter Hassorganisationen verbieten. Der Nutzer zog vor das Landgericht Mannheim, hatte dort jedoch keinen Erfolg. Das Karlsruher OLG sah die Sache in der Berufung anders.

Nutzer muss nach Löschung benachrichtigt werden

Facebook dürfe zwar Standards in der Kommunikation vorgeben und bei Verstößen Beiträge löschen oder Konten sperren. Allerdings müsse der Nutzer nach einer Löschung benachrichtigt werden. Wenn eine Kontosperrung geplant sei, müsse ihm vor der endgültigen Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. 

Nur wenn der Kläger strafbare Inhalte gepostet hätte, hätte Facebook einfach so löschen und sperren dürfen. Die Beitragslöschungen und Kontosperrungen galten darum nicht als ordnungsgemäße Abmahnung, weswegen Facebook den Nutzervertrag nicht hätte kündigen dürfen, wie das Gericht erklärte.

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