LokalesVaihingen

Zwei Tage Badeverbot im Horrheimer Seewaldsee

Eine Allgemeinverfügung für den Unteren Seewaldsee in Horrheim hat den einen oder anderen Wassersportler womöglich aufgeschreckt. Die Verordnung gilt aber nur am 13. und dann am 27. April.

  • Wassersport und Badespaß im Seewaldsee ist nur an zwei Tagen untersagt. Archivfoto: Arning

    Wassersport und Badespaß im Seewaldsee ist nur an zwei Tagen untersagt. Archivfoto: Arning

Vaihingen. Wer das jüngste Amtsblatt für die Große Kreisstadt Vaihingen aufmerksam gelesen hat, dem fiel vermutlich die Allgemeinverfügung der Stadt Vaihingen über ein Badeverbot am Unteren Horrheimer Seewaldsee am 13. April ins Auge: Baden und weitere Aktivitäten wie Tauchen und Stand-up-Paddling…

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