Enzkreis (LE). Das Landratsamt im Enzkreis bekommt offenbar immer wieder Bürgeranfragen zum Thema Grünschnitt an Straßenrändern. „Muss das wirklich sein?“ , wollten Bürgerinnen und Bürger wissen, wenn die Mitarbeiter der kommunalen Bauhöfe und der Straßenmeisterei des Enzkreises die Sträucher, Hecken und Bäume entlang von Straßen zurückschneiden. „Was auf den ersten Blick radikal wirken mag, ist bei genauerer Betrachtung eine erforderliche Unterhaltungs- oder Pflegemaßnahme“, erläutert Tobias Gerweck von der Straßenmeisterei.
Pflege entlang von 525 Streckenkilometern
„Bevor wir loslegen, prüfen wir, ob, wann und in welchem Umfang eine Maßnahme verhältnismäßig und erforderlich ist“, sagt Gerweck. Dabei würde in jedem Einzelfall die Verkehrs- und Arbeitssicherheit gegen Umwelt- und Naturschutz abgewogen. Auch Lärm- und Sichtschutz würden berücksichtigt. „Wir schneiden nicht einfach munter drauflos; im Gegenteil: Wir schneiden aus gutem Grund und sehr gezielt“, sagt der Fachmann. Die Straßenwärter sind nach Angaben des Enzkreises für die Pflege von Bäumen und Büschen an den 525 Streckenkilometern von Kreis- und Landesstraßen verantwortlich.
Das Grün entlang dieser Straßen werde unterschieden zwischen Intensiv- und Extensivbereich. „Das ist ausschlaggebend für die Frage, wie oft wir dort mähen oder schneiden“, so Gerweck weiter. Der Intensivbereich seien Flächen, auf denen der Bewuchs niedrig sein müsse, um die Verkehrssicherheit oder den Wasserabfluss zu gewährleisten. Dazu gehörten Bankette, Gräben, Mittelstreifen oder Rastplätze. Die Pflege im Extensivbereich, unter anderem an Böschungen, folgt laut Gerweck standardisierten Plänen, mit denen die Einhaltung ökologischer Mindeststandards, aber auch die Verkehrssicherheit gewährleistet werden sollen.Hier würden beispielsweise straßennahe Bäume auf ihre Standsicherheit überprüft oder Sichtfelder freigehalten.
Individuelle Pflegekonzepte für Auswahlflächen
Etwa fünf Prozent der zu pflegenden Flächen sind laut Kreisverwaltung sogenannte Auswahlflächen: Sie seien ökologisch wertvoll als Rückzugs- und Lebensraum für Pflanzen und Tiere oder als Baustein der Biotopverbundkonzepte. Für diese Flächen würden zusammen mit Fachleuten aus dem Naturschutz individuelle Pflegekonzepte entwickelt.
„Planbare größere Maßnahmen wie Baumfällungen oder Heckenschnitte sind grundsätzlich nur in der vegetationsarmen Zeit vom 1. Oktober bis 1. März erlaubt“, sagt Gerweck. Im Sommer dürften nur Kronenpflege oder Pflegeschnitte zum Erhalt von alten Obstbäumen vorgenommen werden. Ab Ende Februar widme sich die Straßenmeisterei verstärkt anderen Aufgaben wie dem Beseitigen von Schäden oder dem Reinigen von Verkehrszeichen und Entwässerungsanlagen.

