Vaihingen. Vor genau einer Woche entdeckte die VKZ-Redakteurin bei ihrer Morgenrunde um Aurich herum ein kleines Etwas am Straßenrand. Auf dem Rücken lag ein Rotkehlchen, heftig hyperventilierend. Der kleine Singvogel sah nicht gut aus, die Äuglein waren geschlossen, er wurde nach Hause getragen und da tat sich schon das erste Problem aus: Wo ist ein passender Karton? Die Erkenntnis dieses Umstands: Es ist nicht verkehrt, einen Schuhkarton oder Ähnliches für solche Fälle vorrätig zu haben. Der Piepmatz wurde auf ein altes Handtuch gebettet, Luftlöcher in die Seitenwände gebohrt und der Deckel verschlossen. Denn derartig traumatisierte Vögel sollten sich im Dunkeln erholen dürfen. Äußere Verletzungen hatte das Vögelchen nicht, vielleicht war es in den Luftzug eines vorbeifahrenden Autos geraten oder doch mit einem solchen kollidiert?
Jedenfalls musste der Kleine in seinem Karton mit in die Redaktion, wo alle paar Stunden gemeinsam mit den Kollegen nach seinem Befinden geschaut wurde. Diverse Anrufe zeigten, dass es nicht so einfach ist, einen Wildvogel irgendwo versorgen zu lassen. Zwischenzeitlich sah es gar nicht gut aus, die Finderin bereute schon, das Tier überhaupt gerettet und somit scheinbar eher gequält zu haben und war schon drauf und dran, den Vogel zum Einschläfern zu bringen. Kollege Michael Banholzer plädierte darauf, abzuwarten. Rund eine Stunde später rappelte es im Karton, woraufhin eine Zwei-Frau-Delegation sich zum Auswildern aufmachte. Doch im Grün beim Köpfwiesenparkplatz zeigte sich nach der Kartonöffnung, dass der Gesundheitszustand des Patienten das keinesfalls zuließ.
Zum Glück dann am Abend die Nachricht, dass der Kleine zu Tierarzt Halim Khelladi in die Grabenstraße kommen darf. Der Veterinär nahm den Zwerg vorsichtig aus der Kiste. Der Vogel schien sich der guten Absicht des Menschen sicher und blickte völlig unerschrocken mit wachen Äuglein um sich. Ein kurzes Abtasten durch den Arzt und dann das „Wunder“: Als Khelladi mit einer verdünnten Glukose-Vitamin-Lösung das Schnäbelchen berührte, trank das Rotkehlchen mit einem Lebenswillen, den man noch kurz zuvor nicht für möglich gehalten hätte. Laien sollten übrigens von Fütterungs- und Tränkversuchen eher absehen, da hier eher Verletzungsgefahr besteht.
In den folgenden Tagen wurde immer mal wieder nachgefragt, wie es dem gefiederten Patienten geht. Seit dem Wochenende ist der Vogel nun beim Tierarzt daheim und wird von dessen Kindern versorgt. Einen Namen konnten die drei noch nicht vergeben, da sie sich nicht auf einen einigen konnten, berichtet Khelladi. Fliegen kann der Vogel, nur die Beinchen machten zunächst nicht mit. Doch mit der Gabe von Traumeel-Tropfen kann er nun einen Fuß wieder bewegen. „Wir behalten ihn nochmal eine Woche bei uns, die Kinder freuen sich sehr“, berichtet der Tierarzt.
Inzwischen frisst Frau Rotkehlchen selbstständig. Denn es ist ein Weibchen, sagt Khelladi. Bei den Rotkehlchen dürfen sich auch die Damen mit Farbe schmücken. Wenn ein verletzter Vogel die ersten zwei bis drei Tage übersteht, sei das ein gutes Zeichen. Khelladi ist guter Hoffnung, dass das Rotkehlchen-Weibchen ausgewildert werden kann. Die Kinder seien dann einerseits traurig, aber freuen sich auch, sagt der Tiermediziner. Und der nächste Patient steht schon in den Startlöchern: eine Taube. Das findet auch Khelladis Kater Schnee bestimmt wieder spannend. Wer kleinere verunfallte Wildvögel findet, kann bei Tierarzt Khelladi anrufen, am Wochenende ist die Mailbox dran, die er dann abrufe. Die Finder müssen keine Angst vor Kosten haben, es bestehe eine Zusammenarbeit mit dem Tierheim Vaihingen, sagt Khelladi. Aber Achtung, wenn jetzt die Zeit der Jungvögel losgeht: Nicht jeder kleine Vogel benötigt Hilfe. Wenn die Kleinen als Ästlinge voll befiedert, aber noch nicht flugfähig sind, hüpfen sie zum Teil etwas planlos herum, werden aber von den Altvögeln versorgt. Also dann am besten die Lage eine Weile beobachten und nicht gleich jedes Vögelchen einpacken.
Verletztes Wildtier gefunden – was nun?
Wer ein verletztes oder hilfloses Wildtier findet, sollte einige wichtige Dinge beachten, hier Beispiele: Wildtiere – also Tiere, die nicht in menschlicher Obhut leben – sind herrenlos. Sie gehören niemandem, heißt es in einem Infoblatt der Landestierärztekammer Hessen. Alle unterliegen dem Tierschutzrecht, je nach Art aber auch anderen Bestimmungen wie zum Beispiel dem Jagd- und / oder Naturschutzrecht. Grundsätzlich dürfe man vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufnehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere seien unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbstständig erhalten können. Unter das Jagdrecht fallen beispielsweise Füchse, Wildschweine, Feldhasen, Waschbären, Dachse, Marder, Nutrias und Wildkaninchen, aber auch Wildenten und –gänse sowie fast alle Greifvögel.
Wer verletzte, tote oder verwaiste Wildtiere an sich nimmt, die dem Jagdrecht unterliegen, müsse dies unverzüglich dem zuständigen Jäger oder der örtlichen Polizeidienststelle melden, ansonsten mache man sich der Wilderei strafbar, so das Info-Blatt.
Und weiter heißt es: Hände weg von Junghasen und Rehkitzen! Sowohl Rehkitze als auch junge Feldhasen verweilten oft in einer bewegungslosen am Boden gedrückten Haltung, während das Muttertier auf Nahrungssuche unterwegs ist. Vom Menschen berührt, würden sie (übrigens im Gegensatz zu Jungvögeln) vom Muttertier nicht mehr angenommen; eine Aufzucht in Menschenhand gelinge hierbei nur äußerst selten.
Natürlich ist bei allen Rettungsaktionen auch immer an Selbstschutz zu denken.
Im Fall der Fälle können erste Ansprechpartner Tierärzte, Tierheime und Pflegestellen sein. Unter anderem gibt es unter nabu.de eine Auflistung von Pflege- und Auffangstationen sowie erste Tipps.
Ebenso gibt es auf der Seite der Wildtierhilfe Baden-Württemberg unter wth-bw.de erste Ansprechpartner und praktische Tipps. (sr)




