Stuttgart

Kommentar: Schuldig durch Briefeschreiben

Kommentar: Schuldig durch Briefeschreiben

  • Die ehemalige Sekretärin, hier 2022 in Itzehoe.Foto: dpa/Christian Charisius

    Die ehemalige Sekretärin, hier 2022 in Itzehoe.Foto: dpa/Christian Charisius

Stuttgart. - Kann jemand, der nichts weiter macht als Briefe zu schreiben, Diktate entgegen zu nehmen, Vermerke zu notieren, kann jemand, der praktisch seine gesamte Arbeitszeit hinter dem Schreibtisch verbringt, kann jemand für genau dieses Handeln wegen der Beihilfe zum Mord belangt werden?…

Jetzt einfach weiterlesen mit VKZ

Vorteile genießen mit einem VKZ+ Abo
  • Einfach online kündbar
  • Einmal anmelden und alle Artikel auf vkz.de lesen
  • Jetzt testen mit unserem Probeabo-Angebot
Datenschutz-Einstellungen