Stuttgart. - Kann jemand, der nichts weiter macht als Briefe zu schreiben, Diktate entgegen zu nehmen, Vermerke zu notieren, kann jemand, der praktisch seine gesamte Arbeitszeit hinter dem Schreibtisch verbringt, kann jemand für genau dieses Handeln wegen der Beihilfe zum Mord belangt werden?…
Stuttgart
Kommentar: Schuldig durch Briefeschreiben
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