Umland

Zuständig sind jetzt Regierungspräsidien

Enzkreis (LE). Wer durch eine behördliche Anordnung in häusliche Isolation („Quarantäne“) geschickt wurde, kann nach dem Infektionsschutzgesetz Anspruch auf eine Entschädigung für den erlittenen Verdienstausfall haben. Das gilt auch für Eltern, die unter zumutbarem Aufwand keine Betreuung für ihre…

Jetzt einfach weiterlesen mit VKZ

Vorteile genießen mit einem VKZ+ Abo
  • Einfach online kündbar
  • Einmal anmelden und alle Artikel auf vkz.de lesen
  • Jetzt testen mit unserem Probeabo-Angebot
Datenschutz-Einstellungen